Du musts die tatsächliche Berufsausbildung durch geeignete Urkunden/ Unterlagen/ Zeugnisse nachweisen.
Allein die Angaben des Berechtigten gegenüber der Rentenversicherung das er eine Berufsausbildung gemacht hat, reichen nicht aus. Als Nachweise können auch gelten:
- Unterlagen zum Lehrvertrag bei der IHK einzuholen,
- Lehranzeige bei der zuständigen Berufskammer oder durch Bescheinigung bei der Handwerkskammer, Eintragungen in der Lehrlingsrolle,
- eine Arbeitgeberbescheinigung,
- der Gesellenbrief oder das Prüfungszeugnis,
- SVA-Buch der ehemaligen DDR
- als letztes bleibt nur noch die Eidesstattliche Versicherung.