Antwort
Zuerst wurde ja vor 11 Jahren Grunderwerbsteuer für das Haus und das Erbbaurecht des Grundstücks (das Finanzamt errechnet das am Kapitalwert des Erbbauzinses) bezahlt. Nun kommt nach 11 Jahren die Grunderwerbsteuer für das Grundstück dazu.
Bislang habe ich jedoch unterschiedliche Berechnungen gefunden. Unter www.steuertipps.de wird nämlich so gerechnet.
Kaufpreis des Grundstücks minus Wert des Erbbaurecht und davon ist die Grundsteuer zu bezahlen.
Leider habe ich auch persönliche Erfahrung damit gemacht, dass das Finanzamt hier zweimal kassiert. Bei mir wurde der Wert des Erbbaurechts auf den Wert des Kaufpreises draufgelegt und davon die Zinsen berechnet. Absoluter Wucher!!!