Antwort
Ich habe inzwischen vom Finanzamt einen geänderten bescheid bekommen. Die Regelung ist folgende: Die bereits bezahlte Grunderwerbssteuer wird anteilig berücksichtigt (abzüglich die bereits "abgewohnte Zeit", meint Laufzeit 100 Jahre, abzüglich 11 Jahre ==> 89% der Grunderwerbsteuer wird abgezogen).