Kann man vom Vertrag zurück treten bei Altersteilzeit ohne Insolvenzsicherung?

2 Antworten

Als erstes wäre es wichtig zu wissen, was der Arbeitgeber dazu sagt. Das Altersteilzeitgesetz besagt folgendes:

" Der Arbeitgeber wird dazu verpflichtet, das Wertguthaben ab einer bestimmten Höhe abzusichern, einschliesslich des entsprechnenden Arbeitgeber-Anteils der Gesamtsozailversicherungsbeiträge. Dies geschieht, wenn das aufgebaute Wertguthaben den Betrag des dreifachen (Regel)Arbeitsentgeldes überschreitet. 

 Danach muss der Arbeitgeber alle 6 Monate die Massnahmen zur Insolvenzsicherung in schriftlicher Form nachweisen."

Ist der Arbeitgeber nicht gesprächsbereit, solltest Du es mit dem Betriebsrat oder der Gewerkschaft versuchen. Dort wirst Du auch Informationen zur weiteren Vorgehensweise bekommen.


Dummi01 
Beitragsersteller
 27.03.2015, 14:22

Habe von Arbeitgeber Info erhalten, dass Sie sich bemühen ein Institut zu finden, die die Insolvenzsicherung um zu setzten. Dies wurde dann der Personalabteilung weiter geleitet. Dort besteht aber momentan starke Unterbesetzung und ich habe den Eindruck, das wird ausgesessen. Der Betriebsrat mahnt dies auch immer an, kann aber auch nichts machen!

Dummi01 
Beitragsersteller
 27.03.2015, 18:47
@Primus

Hi, besten Dank für die Info, ich sehe den Betrieb noch nicht vor dem Fall der Insolvenz;o) aber es muss doch eine Lösung geben durch die Nichteinhaltung von Gesetzten den Vertrag für nichtig zu erklären;o) Nochmals besten Dank für Deine Mühe.

Dummi01 
Beitragsersteller
 02.04.2015, 20:39
@Primus

Hallo, besten Dank für weiter Infos, dies behandelt den Gleichheitsgrundsatz. Wie sieht es aus mit der nicht Erfüllung der im Vertrag gesetzliche vorgesehene Insolvenzsicherung nach Altersteilzeitgesetz § 8a. Gruß 

Die Kündigung auch eines Altersteilzeitvertrages ist grundsätzlich möglich.

 Allerdings läufst du damit Gefahr , arbeitslos zu werden. Mit Abschluss des Altersteilzeitvertrages bist du einen neuen Arbeitsvertrag eingegangen. Der alte Vertrag lebt dann vermutlich nicht wieder auf, wenn der Altersteilzeitvertrag gekündigt wird .

Kommt der Arbeitgeber seiner Verpflichtung nach einer Insolvenzsicherung( § 8a ATG ) nicht nach, ändert das nichts an der Wirksamkeit des Altersteilzeitvertrages.

Du bist daher gut beraten, die Insolvenzsicherung erforderlichenfalls mit gerichtlicher Hilfe durchzusetzen.

Lies auch hier :

http://www.ingenieur.de/Arbeit-Beruf/Recht-Gehalt/Altersteilzeit-Insolvenz-in-Turbulenzen-geraten

Gruß Z... .