ATZ, kann ein Arbeitnehmer in der aktiven Phase der Atz, den Vertrag noch nach einem Jahr Laufzeit rückgängig machen und wieder in die Regelarbeit zurückkehren?
Bin seit dem 01.09.2016 in der Altersteilzeit. Leider wurden meine persönlichen finanziellen Verhältnisse durch den Verlust bei meinem Einkommen so stark gefährdet, dass die Kredite meines Hauses nicht mehr komplett bedient werden können, und die Gefahr einer Vollstreckung durch die Bank eingeleitet wird. Eine schnelle Antwort wäre sehr nett.
MfG Ben K.
1 Antwort
Hallo, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist, natürlich. Auch wenn er damit vermutlich viel Bürokratie hat.
Ein Minijob wäre einfacher, mehr wirst Du vertraglich nicht dürfen.
Viel Glück
Barmer