Kann man sich irgendwo über das Finanzamt beschweren?
Gibt es irgend eine Anlaufstellen, bei welcher man sich über das Finanzamt (und evtl. deren Mitarbeiter) beschweren kann? An wen sollte man sich bei solchen Fällen wenden?
2 Antworten
Für Beschwerden über Mitarbeiter eines Amts wendet man sich an den Amtsleiter.
Für Beschwerden über den Amtsleiter wendet man sich an Oberfinanzdirektion oder an das Landesfinanzministerium.
Für Beschwerden über die Oberfinanzdirektion wendet man sich an das Landesfinanzministerium.
Für Beschwerden über das Landesfinanzministerium wird man bei seinem Landtagsabgeordneten vorstellig.
Beschwerden über das Bundeszentralamt für Steuern kann man im Bundesfinanzministerium vorbringen.
Willst Du Dich über einen konkreten Beamten beschweren, legst Du eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein. Über diese wird auch immer ein Bericht an die nächst höhere Behörde weitergeleitet zusammen mit einer Sachverhaltsermittlung. Kenn allerdings keine Beschwerde die jemals erfolgreich war.
Es ist außerdem zu beachten, dass man mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde nicht einen Steuerbescheid ändern kann.
Der Zustellhinweis persönlich, heißt nur, dass die Post nur von dieser Person geöffnet werden darf.
Wenn der Amtsleiter Deine Beschwerde als Einspruch auffasst, dann schickt er sie an den Sachbearbeiter zur Bearbeitung.
Selbst wenn Amtsleiter wollen würden, könnten sie rein technisch keine Fälle selbst bearbeiten.
Am besten direkt beim zuständigen Finanzamt. Siehe unter https://finanzaemter.org/.
Das ist nur theoretisch richtig. In meinem Fall bearbeitete der Sachbearbeiter selbst die Beschwerde obwohl sie persönlich an die Amtsleitern mit Zustellhinweis "persönlich/vertraulich" gekennzeichnet war. Nach Auskunft würde jegliche Post von der Poststelle geöffnet und dann aufgrund Namens oder Steuernummer an den zuständigen Sachbearbeiter zugestellt. So stünde es angeblich in der Geschäftsanweisung. Letztere fand ich sogar im Internet und darin steht, dass als "persönlich" oder "vertraulich" gekennzeichnete Post nur von zu öffnen ist, der auch bezeichnet ist. Also sagte der Sachbearbeiter die Unwahrheit. Ein 2. Brief und ein Fax das nochmals an die Amtsleiterin unter Benennung des Vor- und Nachnamens gesendet wurde, blieb unbeantwortet. D.h. auch diese Post bzw. Beschwerde wurde vom Steuersachbearbeiter selbst geöffnet und vermutlich in den Papierkorb befördert.