Ich würde entweder die Schuhe ganz schnell verschicken und somit den Vertrag einhalten oder mit dem Käufer Kontakt aufnehmen und Rückzahlung zusagen ggf. vereinbaren, ob Du in Raten zurückzahlen kannst.

Wenn Dich der Käufer/die Käuferin noch nicht angezeigt hat, dann ist das vielleicht noch möglich.

Geld "verdient" man nicht, wenn man andere Menschen betrügt.

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Reduzierter Kautionsbetrag in der Kautionsabrechnung, trotz Belege weigert sich der Vermieter auszugleichen?

Hallo,

ich weiß nicht was ich machen soll. Und zwar hat der Vermieter in der Kautionsabrechnung den von mir eingezahlten Kautionsbetrag einfach um 100 Euro verringert. Ich habe schwarz auf weiß im Mietvertrag stehen, dass die Kaution 740 Euro betragen hat. In der Kautionsabrechnung steht aber, ich hätte 640 Euro überwiesen. Ich habe ihm schon unzählige E-Mails geschickt mit den Überweisungsbelegen von meiner Bank. Es ist alles korrekt. Vor allem tut er auch noch so, als ob er gar nix bekommen hätte. Meine Bank hat mir auch mehrmals bestätigt, dass er das Geld bekommen hat. IBAN etc. alles korrekt. Das geht jetzt schon Wochen hin und her. Ich habe ihm schon 10mal die Überweisungsbelege geschickt und aufgefordert den fehlenden Betrag zu überweisen. Ausserdem habe ich auch eine Kopie bei der Unterzeichnung abgeben müssen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das eine Masche von dem Vermieter ist. Einfach den eingezahlten Kautionsbetrag zu verringern. Ich ware nämlich vorher schon in einem Mietverhätlnis mit ihm und da hat er in der Kautionsabrechnung auch schon 40 Euro vom eingezahlten Betrag abgezogen.

Welche rechtlichen Schritte bleiben mir um die 100 Euro einzufordern? Kann man ein kostenloses Mahnverfahren stellen? Schließlich geht es nicht um einbehaltene Renovierungskosten sondern schlichtweg eine falsche Kautionsabrechnung, da der eingezahlte Betrag einfach reduziert wurde.

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Ich rate Dir - wegen 100 Euro diese Kröte zu schlucken!

Oder dem Vermieter androhen, dass wenn der Betrag bis (Datum) nicht bezahlt wird, Du Anzeige bei der Polizei erstattest wegen Betrug. Dazu wäre es natürlich gut, andere Mieter ausfindig zu machen, denen es ging wie Dir, damit Du diese "Masche" zur Anzeige bringen könntest.

100 Euro sind viel Geld - kein Zweifel. Wenn Du zu einem Rechtsanwalt*in gehst, der/die könnte es schaffen, den Vermieter unter Druck zu setzen. Das kostet Dich aber ca. 600 Euro. Also 600 Euro an Anwalt - 100 Euro doch noch bekommen mit anwaltlicher Hilfe - bleiben 500 Euro Aufwand. Finger weg.

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Mir stellt sich die Frage:

Du hast doch sicherlich vor dem Kauf von diesem Mietvertrag gewusst.

Mit dem Kauf des Hauses übernimmt man auch den Mietvertrag (also Zustimmung!)

Wenn die Miete tatsächlich viel zu gering ist - hätte das doch vor dem Kauf geklärt werden müssen. Ich würde jetzt eben mit dem Mieter des Daches sprechen, dass beabsichtigt ist die Miete "anzupassen" und würde eine einvernehmliche Lösung versuchen.

"Kündige den Mietvertrag" finde ich unmöglich. Vermutlich ein RA der diesen Tipp abgibt, damit Streit zwischen Dir und dem Dachmieter angeheizt wird und ihr zu den Anwälten springen müsst.

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Der Besitzer des Fahrzeugs muss nicht dabei sein, aber entsprechende Vollmacht dem Abholer erteilen. Ebenso muss Nachweis erbracht werden, dass der Vollmachtgeber auch Eigentümer bzw. Halter des Autos ist. Also Fahrzeugschein vorlegen.

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Ganz entspannt bleiben.

Da kommt gar nichts auf dich zu.

Man hat dich verwarnt und du hast Folge geleistet.

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Alle Unterlagen und Beweise bereithalten.

Tatsächlich erst auf gerichtlichen Mahnbescheid reagieren und dann sofort widersprechen.

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Da wäre ich vorsichtig und würde mir das okay bei der Behörde einholen.

Ferner rate ich schriftlich die Vereinbarungen zwischen Dir und Deinem Nachbarn festzuhalten. Sonst könnte das Problem drohen: Dass die Nachbarn nach Deiner Fertigstellung doch nicht mehr einverstanden sind, da sie sich das anders vorgestellt haben und es dann zum Streit kommt.

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Hallo Michael,

meines Wissens funktioniert eine solche Abrechnung (ziemlich undurchsichtig) nur im Einvernehmen zwischen Mieter und Vermieter.

Wenn es Probleme gibt - wie geschildert - , dann hat der Vermieter lt. Gesetzeslage schlechte Karten.

Ich meine gehört zu haben, dass es eine Vorschrift gibt, dass gerichtlich nur zugelassene Abrechnungssysteme (Abrechnungsservice ISTA etc) erlaubt sind.

Eine Nebenkostenabrechnung muss - wenn Sie manuell selbst vom Vermieter erstellt wird - für den Mieter in allen Punkten nachvollziehbar, verständlich und prüfbar sein.

Dies ist lt.Deinen Schilderungen nicht der Fall.

Jetzt kommt aber das Problem:

Es gibt Streit. Wie willst Du Dein Recht durchsetzen ? Um welchen Preis ?

Deshalb mein Vorschlag:

Denn Vermieter in aller Freundlichkeit darauf hinweisen, dass die Abrechnung nicht nachvollziehbar ist und deshalb nicht den Vorschriften entspricht und dass eine nachprüfbare Abrechnung erforderlich ist. Im besten Fall kommt es zwischen Euch zu einer Einigung und dann ist das Problem vom Tisch. Dass aber der Vermieter bereits Zugang zu den Zählern verhindert - gefällt mir nicht und ich stelle mir einen nicht ganz einsichtigen Vermieter vor.

Im anderen Fall - gibt es Streit. Da die Vermieter wohl auch im Haus wohnen eine ungute Sache. Dann kann man nur zur Kündigung und zum Auszug raten.

Alles andere - wie Rechtsstreit kostet nur Geld. Mit dem Ergebnis: Dass die Gesetzeslage zwar auf Eurer Seite ist aber ein Anwalt auf der Gegenseite wird es schaffen, dass Euer Vortrag auch wackelig wird und maximal erreicht ihr dann einen (faulen) Gerichtsvergleich und damit sind die beteiligten Juristen hoch zufrieden, da die Anwälte mit einem Vergleich am allermeisten verdienen und sich beim Gericht beliebt machen. Richter mögen Anwälte, bei denen Sie zuverlässig mit einem (faulen) Vergleich abschließen können und merke Dir: Anwälte stimmen sich immer ab ohne dass Du bzw. Dein Vermieter davon erfahren.

Vom Rechtsstreit kann ich also nur abraten, zu Deinem Recht wirst Du nicht kommen!

Ich hoffe für Dich und Deine Vermieter auf friedliche und vernünftige Einigung. Vielleicht könnt ihr auch einen Schlichter/Vermittler einschalten. Vielleicht jemand der sich mit Abrechnungssystemem auskennt: Fachhandwerk oder Abrechnungsservice.

Viel Glück !

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Wer fragt bei Dir an ? Anwaltskanzlei ?

Ich rate Dir: vorsichtig zu sein mit Auskünften!

Du schreibst ja, dass alles sehr schleppend geht "bei der Kanzlei" und der eine nicht weiß, was der andere tut. Dies ist in Kanzleien selten eine schleppende Bearbeitung sondern Taktik. Mache es genau so. Zögere Anfragen hinaus und "vergiss" einfach auch mal was und frage ggf. nach und verspreche auch Rückruf (Du darfst Rückruf auch vergessen, bearbeite auch schleppend!)

In wieweit Du mit haftest, bei der Insolvenz Deines Mannes, weiß ich natürlich nicht, dazu bräuchte es tatsächlich einen seriösen Anwalt.

Diese Anwälte gibt es sicherlich. Sind aber äußerst schwierig zu finden und aus Nächstenliebe tun auch die seriösen Anwälte nichts. Also nur gegen Honorar. Stundensätze gewöhnlich bei über 200 Euro.

Ich kann Dir nur raten, vorsichtig zu sein mit Auskünften.

Lieber eine Anfrage auch mal ein paar Tage liegen lassen und nochmals durchlesen und hinterfragen, was will der Anfragende von mir und zu welchem Zweck ? Und auch dort selbstbewusst nachfragen, wozu Auskunft nötig ist. Nicht nur antworten sondern auch fragen.

Mit Datenschutz und Corona kann man viel hinauszögern :) und einfach auch mal "Dummstellen". Mut zur Lücke !

Wir hatten kürzlich mit einer Kanzlei zu tun. Als wir der Kanzlei mitgeteilt haben, dass ein Termin nicht stattfinden kann und verschoben werden muss, weil der Anwalt der unseren Fall bearbeitet hat keine Zeit hat, kam folgender Vorschlag von "unserem" Anwalt: Ich schicke Ihnen meine Kollegin, die Frau Anwältin....... , die kann sich dann bei Nachfragen des Sachverständigen auch Dummstellen. Wir haben darauf dem Anwalt geantwortet: Er möge die Anwältin, die sich Dummstellen kann, in der Kanzlei lassen. Auf derartige Kompetenzen verzichten wir gerne. Der Termin wurde verschoben. Mit "Dummstellern" hatten wir es aber leider weiterhin zu tun.

Bis dahin habe ich nicht gewusst, dass "Dummstellen" zum Handwerkszeug von Anwälten und Personen mit akademisicher Ausbildung gehört. Ich habe jedenfalls gelernt: "Dummstellen" ist immer eine Option. Funktioniert nicht immer - aber die Fähigkeit des Dummstellens wird immer ausgeprägter in der Gesellschaft und kann einen tatsächlich auch mal ans gewünschte Ziel führen.

Jetzt bin ich weit abgeschweift, ich fasse zusammen:

Vorsicht mit Auskünften ! Egal wem gegenüber. Hinterfragen - Selbst Nachfragen, wozu die Anfrage ?

Ich hoffe ich habe Dir ein bißchen geholfen.

Bzgl. der Haftungsfrage würde ich Auskunft bei einem Steuerberater einholen. Diese Auskunft kostet natürlich auch. Ist aber nach unseren Erfahrungen seriös.

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Das ist eine sehr schwierige Frage und hier geht es ja auch um richtig viel Geld.

Das würde ich nicht hier anfragen, sondern eine verbindliche (schriftliche) Auskunft von einem Steuerberater einholen. Kostet natürlich Geld. Aber hier ist jeder Cent einer korrekten Auskunft vermutlich viel Wert und macht sich für Dich wieder bezahlt.

Schildere Deinen Fall konkret und schriftlich an einen Steuerberater und bitte um schriftliche und verbindliche Auskunft und bezahle diese Auskunft.

Vielleicht antwortet Dir auch hier bei Finanzfrage ein Steuerberater. Aber das wäre mir wirklich viel zu unsicher und zu unverbindlich.

Bei derartigen Summen benötigt man doch eine verbindliche Auskunft.

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Anbieter kontaktieren und Fragen.

Viele Anbieter sind hier sehr kulant.

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WoW Classic Betrug Discord?

Hallo,

ich hoffe mir kann jemand in meiner Situation weiterhelfen.

Ich wollte einen WoW Account kaufen und habe eine Anzeige auf eBay gesehen. In der Beschreibung stand ein Kontaktname für Discord. Ich habe also den Verkäufer in Discord hinzugefügt um so über seinen Account zu verhandeln. Wir haben uns auf 3000€ geeinigt und er gab mir danach seine Bankverbindung also seine Kontonummer, Bankleitzahl sowie IBAN. Ich habe ihm gleich das Geld als Echtzeitüberweisung mit der Referenz „WoW Acc“ überwiesen. Danach schrieb er mir über Discord die Accountdaten mit der beigefügten Info das ich sie nach Erhalt ändern soll jedoch funktionierten diese Accountdaten nicht und der Verkäufer meinte das dies die richtigen Daten vom Account sind und er keine anderen hat sowie unterstellt er mir das ich die Daten mittlerweile verändert habe und nur das Geld wiederbekommen möchte weshalb er mich nun blockiert hat. Ich habe zwar Fotos von dem Chatverlauf in Discord wo z.B. seine Bankverbindung steht und die von ihm angegebenen Accountdaten aber mehr auch nicht. Das ich ihn ursprünglich wegen seiner Anzeige auf eBay kontaktiert habe steht dort leider nicht weil es nicht zum Gespräch darüber kam. Die Anzeige auf eBay hat er offentsichtlich auch entfernt zumindest findet man sie nicht mehr. Ich habe lediglich noch eine Anzeigenummer in einer einzigen Nachricht gefunden die ich dem Verkäufer über eBay sendete mehr aber auch nicht.

Könnte Polizei und Anwalt etwas bewirken? Sie müssten doch in der Lage sein die Adresse vom Verkäufer zu ermitteln. Desweitern könnten Sie doch eBay wegen der gelöschten Anzeige (dort stand auch sein Discord Name) sowie Blizzard für die Prüfung der falschen Accountdaten um weitere Informationen kontaktieren oder nicht? Den restlichen Verlauf des Geschäfts sowie die Bankdaten etc. ist ja im Discord Chatverlauf ersichtlich den ich auch ausdrucken könnte. Außerdem ist es doch verboten einen anderen Chat zu verwenden wenn es um eine Anzeige auf eBay geht. Damit sollte seine Anzeige ebenfalls unzulässig sein.

Könnte man ansonsten wenn der Anwalt die Adresse des Verkäufers herausgefunden hat nicht einfach einen Mahnbescheid versenden? Diesen muss er doch Folge leisten oder es kommt zu einem evtl. teuren Rechtstreit

Vielen Dank im voraus.

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3.000 Euro sind futsch.

Ärgerlich....aber ich rate Dir, auch wenns im Moment bitter ist: verbuche das das "als Lehrgeld".

Ich kann Dir nur folgendes raten: Anzeige bei der Polizei erstatten und bei Ebay den "Verkäufer" melden.

Zum Anwalt gehen bewirkt folgendes:

Der Anwalt erreicht etwas für Dich. Sieht nur so aus ! Denn in erster Linie erreicht er etwas für sich. D.h. Anwalt kostet soviel, dass Du von Deinem Geld nichts mehr siehst. Wird er/sie Dir natürlich nicht sagen. Selbst wenn Du Rechtsschutz hast, bleibt unterm Strich für Dich nichts übrig.

oder

Der Anwalt erreicht nichts. Dann bezahlst Du an den Anwalt auch noch einen vierstelligen Betrag. Unter 1.000 Euro werden Anwälte im Normalfall nicht tätig.

Du wirst viel kostbare Zeit aufwenden müssen um dem Anwalt deinen Fall zu schildern. Er wird Dir nicht abraten den Fall weiter zu verfolgen. Nach einem ca. 30 minütigen Gespräch wird Dir der Anwalt das "Vollmachtsformular" vorlegen und du tappst in die nächste Kostenfalle.

Also guter Rat: Behalte Dein Geld und verbuche Deinen Verlust als einmalige Sache und nehme es als Lehrstück. Vielleicht bleibt Dir damit künftig viel erspart. Mit Geld darf man nicht leichtsinnig umgehen.

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Bargeld einzahlen auf das Konto der Mutter ist meines Wissens kein Problem.

Man kann ja schließlich auch Rechnungen bei der Bank bar bezahlen auf das Konto eines Auftraggebers.

Aber verstehen tu ich auch nicht, warum Du so einen kleinen Betrag nicht in bar Deiner Mutter gibts. Klar, wenn Du es auf das Konto einzahlst - hast du jedenfalls den Beweis, dass Du bezahlt hast. Falls Euer Verhältnis nicht so prickelnd ist.....

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Notar einschalten und alles korrekt vertraglich regeln.

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Also - wegen so 20 Euro - Kannst du natürlich auch einen cleveren Anwalt einschalten.

Ein Anwalt wird so einen Fall gerne annehmen und im Std.-Satz (190 euro/Std.) den Fall vor Gericht bringen.

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Sehr eigenartig. Aber ich glaube es durchaus, dass so etwas vorkommt.

Normal - ist es zwar sicherlich nicht. Aber leider kommt "Normal" immer seltener vor.

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Sorry - ich habe mich verlesen - Du hast ja fristgerecht gekündigt. Von daher ist meine Antwort nicht korrekt. Aber zwei Wochen ist schon sehr kurz. Realistisch - kann man doch in zwei Wochen keine Wohnung finden. .

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Fristlose Kündigungen bedürfen immer einer großen Hürde. Da muss also schon was "heftiges" vorfallen - bzw. Miete wird nicht bezahlt werden u.ä.

Aber kündigen, weil sie das Bad nicht desinfiziert - wird schwer nachweisbar sein.

Wenn Du natürlich ein Gewerbe hast, bei dem Du ein sicher desinfiziertes Bad benötigst, verstehe ich ehrlich gesagt nicht, warum Du dann noch untervermietest.

Vorschlag: Kündige regulär - ggf. wg. Eigenbedarf und halte die Kündigungsfrist ein.

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Natürlich muss die Umsatzsteuer nachgezahlt werden.

Damit es zu keinen bösen Überraschungen kommt - dringend Steuerberater oder Finanzamt kontaktieren. Es kann nämlich sonst passieren, dass Du Geld ausgibst - das Du nicht hast - weil am Ende des Jahres enorme Umsatzsteuernachzahlungen drohen - die Du vielleicht derzeit nicht übersehen kannst. Ggf.auch jetzt sofort Rückstellungen für die Steuernachzahlung bilden.

Lieber monatlich oder quartalsmäßig gleich abführen - dann kann nichts passieren.

Weiterin viel Erfolg mit Deinem Ebay-Shop.

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