Ich würde entweder die Schuhe ganz schnell verschicken und somit den Vertrag einhalten oder mit dem Käufer Kontakt aufnehmen und Rückzahlung zusagen ggf. vereinbaren, ob Du in Raten zurückzahlen kannst.

Wenn Dich der Käufer/die Käuferin noch nicht angezeigt hat, dann ist das vielleicht noch möglich.

Geld "verdient" man nicht, wenn man andere Menschen betrügt.

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Der Besitzer des Fahrzeugs muss nicht dabei sein, aber entsprechende Vollmacht dem Abholer erteilen. Ebenso muss Nachweis erbracht werden, dass der Vollmachtgeber auch Eigentümer bzw. Halter des Autos ist. Also Fahrzeugschein vorlegen.

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Ganz entspannt bleiben.

Da kommt gar nichts auf dich zu.

Man hat dich verwarnt und du hast Folge geleistet.

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Alle Unterlagen und Beweise bereithalten.

Tatsächlich erst auf gerichtlichen Mahnbescheid reagieren und dann sofort widersprechen.

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WoW Classic Betrug Discord?

Hallo,

ich hoffe mir kann jemand in meiner Situation weiterhelfen.

Ich wollte einen WoW Account kaufen und habe eine Anzeige auf eBay gesehen. In der Beschreibung stand ein Kontaktname für Discord. Ich habe also den Verkäufer in Discord hinzugefügt um so über seinen Account zu verhandeln. Wir haben uns auf 3000€ geeinigt und er gab mir danach seine Bankverbindung also seine Kontonummer, Bankleitzahl sowie IBAN. Ich habe ihm gleich das Geld als Echtzeitüberweisung mit der Referenz „WoW Acc“ überwiesen. Danach schrieb er mir über Discord die Accountdaten mit der beigefügten Info das ich sie nach Erhalt ändern soll jedoch funktionierten diese Accountdaten nicht und der Verkäufer meinte das dies die richtigen Daten vom Account sind und er keine anderen hat sowie unterstellt er mir das ich die Daten mittlerweile verändert habe und nur das Geld wiederbekommen möchte weshalb er mich nun blockiert hat. Ich habe zwar Fotos von dem Chatverlauf in Discord wo z.B. seine Bankverbindung steht und die von ihm angegebenen Accountdaten aber mehr auch nicht. Das ich ihn ursprünglich wegen seiner Anzeige auf eBay kontaktiert habe steht dort leider nicht weil es nicht zum Gespräch darüber kam. Die Anzeige auf eBay hat er offentsichtlich auch entfernt zumindest findet man sie nicht mehr. Ich habe lediglich noch eine Anzeigenummer in einer einzigen Nachricht gefunden die ich dem Verkäufer über eBay sendete mehr aber auch nicht.

Könnte Polizei und Anwalt etwas bewirken? Sie müssten doch in der Lage sein die Adresse vom Verkäufer zu ermitteln. Desweitern könnten Sie doch eBay wegen der gelöschten Anzeige (dort stand auch sein Discord Name) sowie Blizzard für die Prüfung der falschen Accountdaten um weitere Informationen kontaktieren oder nicht? Den restlichen Verlauf des Geschäfts sowie die Bankdaten etc. ist ja im Discord Chatverlauf ersichtlich den ich auch ausdrucken könnte. Außerdem ist es doch verboten einen anderen Chat zu verwenden wenn es um eine Anzeige auf eBay geht. Damit sollte seine Anzeige ebenfalls unzulässig sein.

Könnte man ansonsten wenn der Anwalt die Adresse des Verkäufers herausgefunden hat nicht einfach einen Mahnbescheid versenden? Diesen muss er doch Folge leisten oder es kommt zu einem evtl. teuren Rechtstreit

Vielen Dank im voraus.

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3.000 Euro sind futsch.

Ärgerlich....aber ich rate Dir, auch wenns im Moment bitter ist: verbuche das das "als Lehrgeld".

Ich kann Dir nur folgendes raten: Anzeige bei der Polizei erstatten und bei Ebay den "Verkäufer" melden.

Zum Anwalt gehen bewirkt folgendes:

Der Anwalt erreicht etwas für Dich. Sieht nur so aus ! Denn in erster Linie erreicht er etwas für sich. D.h. Anwalt kostet soviel, dass Du von Deinem Geld nichts mehr siehst. Wird er/sie Dir natürlich nicht sagen. Selbst wenn Du Rechtsschutz hast, bleibt unterm Strich für Dich nichts übrig.

oder

Der Anwalt erreicht nichts. Dann bezahlst Du an den Anwalt auch noch einen vierstelligen Betrag. Unter 1.000 Euro werden Anwälte im Normalfall nicht tätig.

Du wirst viel kostbare Zeit aufwenden müssen um dem Anwalt deinen Fall zu schildern. Er wird Dir nicht abraten den Fall weiter zu verfolgen. Nach einem ca. 30 minütigen Gespräch wird Dir der Anwalt das "Vollmachtsformular" vorlegen und du tappst in die nächste Kostenfalle.

Also guter Rat: Behalte Dein Geld und verbuche Deinen Verlust als einmalige Sache und nehme es als Lehrstück. Vielleicht bleibt Dir damit künftig viel erspart. Mit Geld darf man nicht leichtsinnig umgehen.

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Also - wegen so 20 Euro - Kannst du natürlich auch einen cleveren Anwalt einschalten.

Ein Anwalt wird so einen Fall gerne annehmen und im Std.-Satz (190 euro/Std.) den Fall vor Gericht bringen.

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Natürlich muss die Umsatzsteuer nachgezahlt werden.

Damit es zu keinen bösen Überraschungen kommt - dringend Steuerberater oder Finanzamt kontaktieren. Es kann nämlich sonst passieren, dass Du Geld ausgibst - das Du nicht hast - weil am Ende des Jahres enorme Umsatzsteuernachzahlungen drohen - die Du vielleicht derzeit nicht übersehen kannst. Ggf.auch jetzt sofort Rückstellungen für die Steuernachzahlung bilden.

Lieber monatlich oder quartalsmäßig gleich abführen - dann kann nichts passieren.

Weiterin viel Erfolg mit Deinem Ebay-Shop.

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Das mit dem Erbe vom Haus Deiner Eltern in 25 Jahren wird die Bank nicht akzeptieren. Da es ungewiss ist, wann es eintritt und ob es überhaupt eintritt. Wenn Deine Eltern z.B. in ein Pflegeheim müssten, dann muss vielleicht das Haus verkauft werden und folglich hättest Du dann ein großes Problem in 25 Jahren !

Folgendes ist möglich: - wovon ich allerdings nur abraten kann:

Deine Eltern können für Dich bürgern mit einer Grundschuld auf das eigene Haus oder Geld aufnehmen mit einer Grundschuld auf das eigene Haus und dieses Geld könnten Sie dir überlassen als "Eigenkapital". Ich muss mich wiederholen - ich rate davon ab.

Lieber noch ein Weilchen sparen - oder ein kleineres Häuschen verwirklichen.

Viel Erfolg !

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Konten und Karten sperren.

Geld zurückverlangen - aber ohne Anwalt !

Anwalt kostet Deinen Bekannten mehr - als er jemals von seiner Ex wieder bekommt.

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Der Firma Otto - Vorkasse anbieten. Bei Vorkasse wird Dir sicherlich geliefert.

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Wenn man Schulden hat. Dann fehlt ja irgendjemand das Geld.

Deine Mutter hatte nun Glück und hat 20.000 Euro geerbt. Dann gehört es sich, dass Deine Mutter Ihre Schulden bezahlt und nicht mit Tricks das umgeht. Sorry - aber ich finde das unmöglich !

Sicherlich gibt es schlaue Tricks das irgendwie zu umgehen und das Erbe "weiterzuleiten" und die Schulden nicht zu bezahlen. Steuerberater fragen. Aber wie gesagt, ich rate Deiner Mutter, dass sie Ihre Schulden bezahlt und reinen Tisch macht !

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Ja - Einzahlen geht immer. Aber wie läuft es mir rückzahlen ?

Verschenkt der Fremde Geld ? Oder läuft das als Darlehen ?

Aber:

Warum macht der Fremde nicht ein eigenes Depot und gibt Dir die Zugangsdaten, wenn Du vielleicht der bessere Broker bist.

Aber ich kann Dir nur raten - alles schriftlich zu fixieren, wenn es ein "Fremder" ist.

Bei Geld - hört ja die Freundschaft bekanntermaßen meistens auf !

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Die Polizei und die Staatsanwaltschaft werden nichts unternehmen, wenn keine Anzeige erfolgt. Soll heißen: Die sind froh -wenn sie einen Fall weniger auf dem Tisch haben und pünktlich Feierabend haben !

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Mutig !

Egal wie gut der Zins -

Solide ist eine derartige Finanzierung nur, bei einem Eigenkapital von ca. 30 %.

Das ist natürlich sehr altmodisch und kein Bänker wird das sagen.

Es muss 30 Jahre alles gut laufen - damit Du das schultern kannst.

Die niedrige Zinsen locken natürlich für hohe Kredite.

Hut ab vor Deinem Mut !

Der Zins ist gut, weiter runter kommen wird schwer.

Sicherlich wird das Haus groß und schön !

Bedenke - nach ca. 15-20 Jahren fallen bereits wieder Reparaturen an einem Haus an. Kannst Du noch was zur Seite bringen für solche wichtigen Reparaturen ?
Oder brauchst Du wieder Kredit und bist dann in der Kredit Spirale ?
Auf der Bank wird man Dich lieben !

Wahrscheinlich wirst Du mich negativ bewerten, weil das was ich schreibe, will natürlich niemand hören.

Bist Du Beamter ? Und hast du einen Arbeitsplatz auf Lebenszeit ?

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Bleib der Verhandlung fern - dann kann Dein Anwalt einen zweiten Termin abrechnen !

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Erbe - Wieviel muss ich den Kindern meines Mannes nach seinem Tod auszahlen?

Mein Mann ist mit mir in 2. Ehe verheiratet. Aus 1. Ehe hat er 2 leibliche Kinder. Als mein Mann mich geheiratet hat, besaß er ein Wohnhaus, das erst zu 1/4 abgezahlt war. Außerdem war er hoch mit Dispositionskrediten (35.000 DM) verschuldet. Ich bin -seinerzeit noch unverheiratet- zu ihm gezogen. Ich habe seine Schulden aus dem Dispositionskredite mit meinem Geld bezahlt und mit ihm die laufende Hypothek abgetragen.

Wir haben geheiratet und sein Haus wurde verkauft. Wir haben neu gebaut. Das Plus aus dem Hausverkauf wurde in das neue Haus investiert. Da meine Eltern ebenfalls einen erheblichen finanziellen Beitrag zu meinen Gunsten zum Neubau beigetragen haben und bereits absehbar war, dass mein Beitrag zur Abzahlung der Hypothek wesentlich höher ausfallen würde, als der meines Mannes, fand er es nur gerecht, dass ich als alleinige Besitzerin des neuen Hauses im Grundbuch eingetragen werde. Das Haus ist zwischenzeitlich bezahlt.

Mein Mann und ich leben in Zugewinngemeinschaft. Er hat mich im Testament als Alleinerbin eingetragen; seine Kinder sollen laut Testament nur den Pflichtteil erben.

Sollte mein Mann vor mir sterben: Wieviel Anteil am Haus steht seinen Kindern aus erster Ehe zu? Welcher Wert wird bei der Berechnung deren Pflichtanteils zugrunde gelegt? Der Wert des neuen Hauses? Der Wert des alten Hauses abzgl. der bis zum Verkauf noch offenen Hypothek? Wer kann mir bei der Beantwortung dieser Frage helfen?

Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus.

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Ich würde Dir auch die Beratung bei einem Notar empfehlen.

Ein Notar macht dann ggf. auch einen rechtssicheren Vertrag.

Wobei ich es nicht schlimm finde, wenn man hier mal kostenfrei anfrägt, wenn jemand eine Erfahrung hat, kann man die doch teilen.

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5,00 Euro ist viel zu wenig !

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Ich denke auch, dass das kein Problem sein dürfte.

Aber Dein bzw. ein Steuerberater ist hier sicherlich ein guter Ansprechpartner oder auch direkt beim Finanzamt anfragen.

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Ich glaube nicht, dass Du Nachteile hast. Du hast ein Kind, dass ja auch wo wohnen muss und sicherlich in der vertrauten Umgebung gut aufgehoben ist. Mache aber trotzdem einen Mietvertrag und halte alles schriftlich fest was Dir wichtig ist und das unterschreibt ihr beide.

Prüfe natürlich, dass die Finanzierung weiterhin auf sicheren Beinen steht und das Deine Ex-Freundin Dir die Miete auch bezahlt (bezahlen kann).

Wenn das unsicher ist - würde ich die Wohnung verkaufen - und Deine Freundin muss eben auch eine Wohnung suchen.

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