Kann man einen Telefonanschluss für zwei Häuser verwenden?
Kann mir jemand sagen ob folgendes möglich ist. Mit einem Telefonanschluss bekommt man oft gleich mehrere Nummern die auf mehrere Handtelefone aufgeteilt werden können. Kann man mit einem Anschluss jetzt zwei Häuser oder Wohnungen von verschiedenen Personen versorgen und sich die Flatratekosten teilen? Oder wiederspricht das irgendwelchen Richtlinien?
3 Antworten
du kannst nun den Vertrag des Anbieters wälzen, dies klären, ob es erlaubt ist. In vielen Fällen wird es keine Begrenzung geben.
Wenn es technisch möglich ist, dass du den Verteiler im Haus umgehst, der üblicherweise so gestaltet ist, dass in jeder Wohnung ein eingener Anschluss ist, du mglw. ein Kabel verlegst, du kabellose Telefone so verwenden kannst, dass sie auch zum Nachbarn lückenlos senden und einen Empfang ermöglichen, dann kannst du das - auch nach juristischen Bedenken, wenn es der Vertrag so festlegt - einfach machen oder an die grosse Glocke hängen.
Ich kenne viele WGs oder auch mehrere Parteien in Mietshäusern, die sich einen Internetanschluss teilen, weil sie das WLAN-Netz grossflächig angelegt haben, und es kräht kein Hahn danach.
Auch in dem Falle könntest du es abklären, prüfen oder einfach tun. Viele Menschen, die wenig Geld haben, tun sich in so einem Falle zusammen.
Es wird bestimmt irgendwelchen Richtlinien widersprechen, wäre im Grunde aber möglich, wenn die Benutzer der verschiedenen Telefonnummern auch den gleichen Namen haben.
Sämtliche Rufnummern eines Anschlusses laufen doch über den Namen, der den Vertragsabschluss getätigt hat.
Das kommt auf die konkreten Vertragsbedingungen des Telefonanschlusses an.
Ein Anschluß der Deutschen Telekom ist nicht auf einen Haushalt oder bestimmte Personen beschränkt. Dieser könnte also durchaus auch von mehreren Haushalten gemeinsam genutzt werden - beispielsweise, indem man sich eine Telefonanlage teilt und die Abrechnung intern aufteilt.
Ein Anschluß bei den meisten Kabel-Providern ist auf einen Haushalt beschränkt, d.h. in diesem Fall kannst Du nicht das Sharing der Flatrate realisieren.
Bei VoIP-Anbietern ist die Nutzung i.a. auf den Haushalt beschränkt, in dem der Anschlußinhaber sich befindet.
Eine Weitervermietung oder vollständige Überlassung des Telefonanschlusses an Dritte ist i.d.R. ausgeschlossen.