Kann man die Erbpacht auf den Mieter umlegen?
Mietvertrag und Nebenkosten.
2 Antworten
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Nein, die Kosten für Erbaupacht oder Zinsen sind nicht um lagefähig und sind mit der Miete abgegolten.
Ja, wenn es sich um eine preisgebundene Sozialwohnung handelt, weil es sich um Kapitalkosten handelt.
Nein, wenn es sich um freien Wohnungsbau handelt. Siehe hierzu in der Betriebskostenverodnung nach. Dort fehlt der Erbbauzins. Genauer: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/erbbauzins.htm