Natürlich können Sie mit einer Hartz IV Empfängerin zusammen wohnen! Allerdings muss die Hilfeempfängerin dies der Leistungsstelle melden und Sie müssen Ihre Einkünfte offen legen. Sie werden dann als Bedarfsgemeinschaft behandelt. Das heisst Ihr gemeinsamer Bedarf wird errechnet und Ihre Einkünfte ganz oder teilweise angerechnet.Das kann dazu führen, dass Ihre Partnerin künftig weniger Leistungen erhält. Melden Sie nicht, kann dass allerdings als Betrug bewertet und strafrechtlich verfolgt werden.
Da Ihre Mutter kein eigenes Einkommen hat, gibt es zunächst nichts was man auf Ihren Familienunterhalt anrechnen könnte. Frage ist aber, wovon Ihre Mutter lebt ? Ihre Eltern sind Ihnen gegenüber gemeinsam unterhaltsverpflichtet, wenn sie finanziell dazu in der Lage sind. Wenn sie sich also an den Kosten in ihrem Haushalt beteiligt, oder beteiligen könnte weil der Ehemann (ihr Vater )Einkommen hat, sieht die Sache anders aus.Ohne weitere Angaben kann man Ihnen keine sichere Auskunft geben.
Die Vertragsfreiheit gilt auch für Mietverträge, sofern keine gesetzlichen Bestimmungen verletzt werden und die Forderung des Vermieters verstösst gegen kein Gesetz. Üblich ist in solchen Fällen, in denen der Vermieter keine Renovierung selbst bezahlen will,z.B. eine Mietreduzierung für eine festgelegte Zeit o.ä. Ich würde auch von einem Vermieter, der solche Forderungen ohne Gegenleistung stellt, Abstand nehmen.Er wird auch in Zukunft bei Reparaturen oder berechtigten Beanstandungen nur schwer dazu zu bewegen sein seinen Pflichten nachzukommen. Wer will das?