Der Gesetzgeber sieht grundsätzlich vor, dass Guthaben von einem Riester-Vertrag auf einen anderen übertragen werden können. Wichtig und gut dabei ist, dass das übertragene Kapital bei dem Vertrag, in den es eingezahlt werden soll, nicht mit zusätzlichen Abschlusskosten belastet werden darf. Es wird also praktisch "1:1" übertragen.

Aber Achtung, es gibt in Ihrem Fall einige Punkte, die geprüft werden sollten:

1.) Sie sprechen, Sie hatten parallel zwei Riester-Verträge bestehen. Dies ist natürlich grundsätzlich möglich. Es werden aber nur dann beide Verträge parallel gefördert (Zulagen und ggfs. Steuervorteile), wenn der Gesamtbeitrag zu beiden Verträgen nicht über dem maximalen jährlichen Sparbetrag von derzeit € 2.100.- p.a. liegt. Haben Sie diesen Betrag z.B. bereits bei Ihrer Riester-Rente "verbraucht", ist der Bausparvertrag kein "Riester-Bausparvertrag", sondern ein ganz normaler Bausparvertrag in er so genannten, dritten Schicht. In diesem Fall könnten Sie sich das Bausparguthaben ohne finanzielle Nachteile (außer evtl. Gebühren der Bausparkasse) auszahlen lassen. Dies sollten Sie also zunächst prüfen.

2.) Bei Ihrer bestehenden Riester-Rente sollten Sie auch einmal prüfen, ob diese alle Ihre Wünsche erfüllt. Auf dieser Seite: Werbung durch Support gelöscht finden Sie einen kurzen, interaktiven Flash-Film mit dem Sie das prüfen lassen können.

Viele Grüße

Joachim Haid

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