Kann man bei einen 165 Eurojob pfänden?
Ich habe einen Minijob und bekomme Arbeitslosengeld 1 und Wohngeld. Kann man bei meinen 165 Euro Einkommen meinen Lohn pfänden?
2 Antworten
Erstens: liegen die EUR 165 im Rahmen des erlaubten Zuverdienstes zum Arbeitslosengeld??? Frage beim Amt an!!! Zweitens: Die Pfändungsgrenze liegt wahrscheinlich über Deinem Einkommen. Es gibt eine Tabelle dafür (Internet). Du solltest Dich immer bei den betroffenen Stellen, wie z.B. Arge informieren. Wahrscheinlich wird Dir von dort die Leistung gekürzt, allerdings nicht um den vollen Betrag, da dann der Anreiz des Zuverdienstes entfallen würde. Gruß helgesch
Das ist aktuell:
Für Schuldner ohne Unterhaltsverpflichtung gilt aktuell ein Freibetrag von 1.029,99 Euro pro Monat.
Für den ersten Unterhaltspflichtigen steigt der monatliche Freibetrag um 387,22 Euro. Für jeden weiteren Unterhaltspflichtigen kommen jeweils weitere 215,73 Euro hinzu. Bei mehr als fünf unterhaltsberechtigten Personen kann die Pfändungsfreigrenze auf Antrag des Schuldners erhöht werden.