Antwort
Erstens: liegen die EUR 165 im Rahmen des erlaubten Zuverdienstes zum Arbeitslosengeld??? Frage beim Amt an!!! Zweitens: Die Pfändungsgrenze liegt wahrscheinlich über Deinem Einkommen. Es gibt eine Tabelle dafür (Internet). Du solltest Dich immer bei den betroffenen Stellen, wie z.B. Arge informieren. Wahrscheinlich wird Dir von dort die Leistung gekürzt, allerdings nicht um den vollen Betrag, da dann der Anreiz des Zuverdienstes entfallen würde. Gruß helgesch