Kann es steuerlich geltend gemacht werden,wenn Ehepartner je einen Erstwohnsitz an unt. Arbeitsorten besitzen - living together apart?
Ausgangssituation: Seit letztem Jahr verheiratet und in einer sog. "living together apart"-Situation. Da beide Ehepartner an unterschiedlichen Städten ihren Arbeitsplatz besitzen, sind auch aktuell beide als Erstwohnsitze gemeldet. Weder Wohnort A noch B lassen sich als Erst- und Zweitwohnsitz bestimmen, da damals bei Umzug der reine Fokus Arbeit dahinterstand und noch steht. Kann man in der Steuererklärung als Ehepaar eine der Wohnungen absetzen auch wenn beide Wohnungen als Erstwohnsitz des jeweiligen Partners gemeldet sind? Wie sieht es mit Familienheimfahrten aus?
1 Antwort
- Melderecht ist kein Steuerrecht. Ausserdem könnt ihr Euch in Minuten ummelden.
- Wenn eine der Wohnungen die Ehewohnung ist, ist die andere für den der dort Arbeitet die doppelte Haushaltsführung.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986