Kann ich zwei unterschiedliche Tatigkeiten als Freiberufler ausueben?

2 Antworten

Natürlich geht das.

Theoretisch sogar mit einer Gewinnermittlung, aber besser wären aus meiner Sicht 2, auch damit Du sehen kannst, aus welcher Tätigkeit welche Erträge erwachsen.

Die Stadtverwaltung hat damit nichts zu tun, bei denen meldet man nur Gewerbebetriebe an.

Du musst nur beim Finanzamt den Beginn der Tätigkeit(en) melden.

"Fragebogen zur steuerlichen Erfassung."

Natürlich kann man zwei unterschiedliche Tätigkeiten ausüben.

Für die zweite Tätigkeit bekommt man eine zusätzliche Steuernummer, das ist überhaupt kein Problem.


EnnoWarMal  25.09.2016, 06:27

Blödsinn. Wofür soll denn eine zusätzliche Steuernummer gut sein?

Petz1900  25.09.2016, 09:28
@EnnoWarMal

Ich schreibe meistens keinen Blödsinn, Herr Wal.
Jeder Betrieb bzw. jede selbständige Tätigkeit braucht eine eigene Steuernummer, z.B. zum Übermitteln der Anlage EÜR, aber auch für finanzamtsinterne statistische Zwecke.

EnnoWarMal  26.09.2016, 09:15
@Petz1900

Dann machen offenbar alle Finanzämter da was falsch.

Unter welcher Steuernummer würde denn da die UStVA abgegeben werden?

Petz1900  26.09.2016, 17:43
@EnnoWarMal

Nein, machen Sie nicht. Da man umsatzsteuerlich nur einmal Unternehmer sein kann, wird in der Regel die erste Steuernummer auch die Umsatzsteuer behalten, das macht ja Sinn, finden Sie bestimmt auch.

NasiGoreng  29.09.2016, 21:28
@Petz1900

Ich habe eine Photovoltaikanlage auf dem Dach. Die liefert Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Eine zweite Steuernummer habe ich nicht.

Das Wort "meistens" bedeutet also keinesfalls "nie".