Kann ich zwei unterschiedliche Tatigkeiten als Freiberufler ausueben?
Ich bin ziemlich neu in Deutschland und habe zwei Berufe - Uebersetzer und Sanger. Ich moechte als Sanger und auch als Ubersetzer als Freelancer arbeiten. In Finanzamt waren sie ziemlich uberrascht und konnten nicht sagen, wie man das zusamman tun kann, weil als eine Freiberufliche Person kann ich nicht 2 unterschiedliche Tatigkeiten mit derselben Steurenummer ausueben. Sie haben gesagt, vielleicht als Ubersetzer muss ich einen Unternehmen machen und mich daruber im Rathaus Essen interessieren. Im Rathaus hat niemad gewollt, mir etwas zu beraten...also ich weiss nicht mehr, was zu tun. Koennten Sie mir mit irgendwelche Ideen helfen? Vielen Dank im Voraus. Egle
2 Antworten
Natürlich geht das.
Theoretisch sogar mit einer Gewinnermittlung, aber besser wären aus meiner Sicht 2, auch damit Du sehen kannst, aus welcher Tätigkeit welche Erträge erwachsen.
Die Stadtverwaltung hat damit nichts zu tun, bei denen meldet man nur Gewerbebetriebe an.
Du musst nur beim Finanzamt den Beginn der Tätigkeit(en) melden.
"Fragebogen zur steuerlichen Erfassung."
Natürlich kann man zwei unterschiedliche Tätigkeiten ausüben.
Für die zweite Tätigkeit bekommt man eine zusätzliche Steuernummer, das ist überhaupt kein Problem.
Ich schreibe meistens keinen Blödsinn, Herr Wal.
Jeder Betrieb bzw. jede selbständige Tätigkeit braucht eine eigene Steuernummer, z.B. zum Übermitteln der Anlage EÜR, aber auch für finanzamtsinterne statistische Zwecke.
Dann machen offenbar alle Finanzämter da was falsch.
Unter welcher Steuernummer würde denn da die UStVA abgegeben werden?
Nein, machen Sie nicht. Da man umsatzsteuerlich nur einmal Unternehmer sein kann, wird in der Regel die erste Steuernummer auch die Umsatzsteuer behalten, das macht ja Sinn, finden Sie bestimmt auch.
Ich habe eine Photovoltaikanlage auf dem Dach. Die liefert Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Eine zweite Steuernummer habe ich nicht.
Das Wort "meistens" bedeutet also keinesfalls "nie".
Blödsinn. Wofür soll denn eine zusätzliche Steuernummer gut sein?