Kann ich von meinem Versorger eine Barauszahlung von Guthaben verlangen
Hallo, es geht hier um die Auszahlung von Guthaben aus meiner Stromabrechnung. Mein Versorger zahlt das Guthaben aus. Hierzu will er aber von mir eine Bankverbindung wissen um das Guthaben zu überweisen. Leider habe ich kein Konto, bzw. möchte das Guthabe nicht über mein Konto abwickeln.
Zur Frage: Kann ich von meinem Versorger eine Barauszahlung verlangen?
2 Antworten
Wie und wo sollte denn die Barauszahlung stattfinden? Eine "Kasse" haben Energieversorger nicht. Wer sollte das denn ansonsten machen? Den Geldbriefträger gibt es nicht mehr:
http://de.wikipedia.org/wiki/Geldbrieftr%C3%A4ger
Wieso läßt Du das Guthaben nicht auf die nächste Rechnung vortragen?
Der Versorger muss gar nichts. Er wird wegen einer kleinen Barauszahlung nicht anfangen seine Strukturen zu ändern.
Wahrscheinlich soll das Guthaben nicht aufs AMT zurück was ?
Toller Link:
Diese Seite existiert nicht
Und die Geschäftsbedingungen des Versorgers hast Du natürlich auch nicht gelesen.
Lass Dir einen Scheck schicken, den kannst Du dann weiterreichen.
Mein Versorger hat die Verpflichtung das Guthaben möglichst unverzüglich auszuzahlen. Deshalb kommt eine Verrechnung mit künftigen Abschlägen nicht in Frage.
Eine echte Zahlung wird aber nur mit Bargeld erwirkt "Erfüllung von Geldschulden" http://de.wikipedia.org/wiki/Erf%C3%BCllung. Also sollte er mir das Geld auch in Bar auszahlen können. Auch wenn nicht mehr ganz zeitgemäß.