Kann ich mit meiner KrankenKarte Geld abheben?
Ich verfüge über so'nne Chipkarte für die das Gusel-Amt verantwortlich ist. Mit Arbeitgeberanteil wird dort um die 300 Geld p.M. eingezahlt, was viel ist!
Habe ich da auch 1 "Verfügungsrahmen"?
Da ich toi,toi,toi Keine Susi-Virus, Keine Quattro-Kokken, keine Barbara-Virus,eetc. habe, seit dem es den Monika-Gabi-Virus(=Sehnsucht) gibt, könnten doch die ÜberschußLeistungen dem Kunden vergütet werden - sozusagen als BonBon!
3 Antworten
Kann es sein, dass du einen Schwips hast? Gusel-Amt? Susi-Virus?? Monika-Gabi-Virus = Sehnsucht???
Nur, weil die Krankenversicherungskarte auch einen Chip hat, ist das noch lange nicht dasselbe wie eine Debitkarte von der Bank...
Trollalarm!
Hick, Nastrowjja, Hick, rüüüööhr, luja-Halle, P(r)ost );-D
Wobei vielleicht ein paar Kunden den Begriff Grundsicherungsamt nicht mit GruSiAmt abkürzen, sondern mit Gruselamt. Den Rest verstehe ich auch nicht.
Und bei mir sind die überwiegend sehr nett. Also bis auf den, gegen den ich eine Klage gewonnen habe.
Das Geld zahlst du ein, damit die Krankenkasse deine Arztrechnungen bezahlt und nicht damit du es wieder abhebst :D
Vor ein paar Jahren gab es mal kleinere Gutschriften von den Krankenkassen an die Kunden. Weil insgesamt Überschüsse erzielt worden waren. Das wird aber so schnell nicht wieder passieren, stattdessen werden wohl nächstes Jahr die Beiträge erhöht werden, schätze ich.
Ansonsten unterliegt das Krankenversicherungssystem der GKV dem Subsidiaritätsprinzip.
Was Du möchtest, erreichst Du, wenn Du Dich selbständig machst oder oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienst. Dann kannst Du Dich nämlich privat versichern.