Kann ich ein laufendes Gewerbe abmelden , und ein Kleingewerbe anmelden
Ein Kunde von mir ist insolvent und zahlt offene Rechnungen nicht. Bin jetzt überschuldet und möchte mein Hauptgewerbe beenden. Würde aber einen Neuanfang mit einem kleingewerbe versuchen, um die Schulden zu tilgen. Wie gehe ich vor. ?
4 Antworten
du bist übehrschuldet. Das ändert sich nicht durch die Abmeldung deines Betriebes.
WasDir hilft wäre ein Moratorium, oder Vergleich mit Deinen Gläubigern, um Dich langsam wieder frei zu machen. Das fällt Dir leichter, wenn Du denen nicht ein Minibetrieb präsentierst, sondern ggf. einen umstrukturierten und gestrafften Hauptbetrieb.
Hierfür gibt es extra geförderte Beratungen.
Ein Kleingewerbe bist du wenn du unter 17500 verdienst. Also wenn es weniger ist dann hast du schon eins.
Natürlich kannst Du das aktuelle Gewerbe abmelden, die Schulden bleiben aber. Da Du laut Deiner Beschreibung nicht "nur" verschuldet, sondern sogar überschuldet bist, schreibt Dein Unternehmen wahrscheinlich schon längere Zeit rote Zahlen.
Sollte Deine Private Existenz dadurch gefährdet sein, dann musst Du schnell handeln. Was das für Dich genau bedeuten könnte, kann ich mit Deinen Angaben nicht sagen.
Was ist den dein "Hautgewerbe" GmbH etc. oder Personengesellschaft? Was ist die Logik dahinter, was glaubst du den was das ändert? Und ein Kleingewerbe ist nichts anderes als ein Gewerbe.