Also, angewiesen ist wieder typisches amtsdeutsch. Eine Anweisung kann man auch Instruktion oder z. B. bei der Bundeswehr auch Befehl nennen. Es ist nichts anderes als eine Aufforderung etwas zu tun.

In Deinem Fall ist es die Aufforderung einen bestimmten Geldbetrag an Dich zu überweisen. Da aber zwischen Anweisung und dem Beginn der tatsächlichen Banküberweisung an Dich mehrere Tage liegen können (aber nicht müssen), wäre es vermutlich sogar noch möglich diese Überweisung noch zu stoppen.

In jedem Falle musst Du das zuviel gezahlte Geld denen zurückzahlen, es sei denn, Du brauchst eine "HartzIV-Aufstockung", weil Dein Lohn oder Gehalt allein nicht zum Leben reicht. In diesem Fall bedarf es aber eines anderen und vor allem neuen Antrages und das Geld auf Grund des aktuellen Antrages ist trotzdem zurückzuzahlen.

Viel Glück ;-)

Steuermacher

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Auch wenn Du die Betriebsausgabenpauschale in  hauptberuflicher und selbstständiger Ausübung Deiner journalistischen Tätigkeit bis zu 30 % der Betriebseinnahmen, höchstens aber 2455,00 EUR im Jahr, ansetzen kannst, und die Umsatzsteuer (durchlaufender Posten, daher im Endeffekt auch nicht gewinn- / verlustrelevant) keine steuermindernde Wirkung hat, kannst Du Reisekosten, Verpflegungsmehraufwand bei Auswärtstätigkeit und ggfs. auch Fahrtkosten steuermindernd geltend machen.

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Schwierige, aber für Dich nicht unlösbare Situation. Das Wichtigste dabei ist absolute Willensbereitschaft mit den Finanzbehörden zusammenzuarbeiten und eine machbare Lösung auszuarbeiten, bzw. zu finden. Sofortabschreibung bedeutet, dass Du 20% im Jahre 2003 sofort abgeschrieben hast. Einer Degressiven oder Linearen Abschreibung über einen Zeiraum von 10 Jahren liegt natürlich eine ganz andere Berechnung zugrunde.

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Hallo Kaffeekönigin !

Euer Sohn absolviert gerade ein Schuljahr in einer Highschool in den USA.

Wo und wie soll es danach weitergehen ? In den USA oder in Deutschland ? Findet das Highschooljahr im Rahmen eines Schüleraustausches statt ?

Grundsätzlich können auch Kosten im Zusammenhang mit einem ausländischen Schulbesuch steuerlich geltend gemacht werden, allerdings bräuchte ich dafür noch ein paar mehr Infos ;-)

Freundliche Grüsse

Steuermacher

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