In 2008 und vorher waren das Werbungskosten zu Kapitalerträgen.
Ab 2009 ist so eine Fahrt nicht meher als WK absetzbar, da die WK zu Kapitalerträgen abgeschafft wurden.
Ich würde diese WK aber trotzdem sammeln, auflisten und angeben, denn es ist m. E. nur eine Frge der Zeit, bis dieses Thema vor einem unserer Gerichte landet.