Ich habe auf der Arbeit vergessen die Abkürzung i.A. meiner Unterschrift beizufügen?
Welche Konsequenzen kann das haben, als wie schlimm kann der Fehler bewertet?
4 Antworten
Hallo Sato,
Aus meiner Sicht kann Dir garnichts passieren, weil Du ja eh im Auftrag Deines Arbeitgeber arbeitest und agiert hast.
Und Fehler wie das vergessene i.A. passieren nun mal, auch bei Bestellungen und Verträgen.
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Ich denke Dir könnte nur was passieren, wenn Du etwas tust, was Dein Chef garnicht will und Du unterschreibst, was Du gar nicht unterschreiben darfst.
Ich freue mich, dass es doch noch Menschen gibt, die wissen, dass man seiner Unterschrift ein i.A., i.V. oder ppa. voran setzen muss, wenn man nicht Vorstand oder Geschäftsführer ist. Diese rechtliche Vorgabe wird leider heutzutage meistens ignoriert.
Handelte es sich um interne Berichte? Dann passiert nix.
Das schlimmste was passieren kann,wäre eine Abmahnung.
Vermutlich passiert gar nichts.
AusserDu hast etwas sehr teures bestellt, was Dein Arbeitgeber nciht haben will, dann würde ggf. Schadensersatz anfallen.
Aber wenn es ein ganz normaler Brief war, den Du jeden Tag abschickst udn nur das i.A. fehlt, dann passiert nichts.
in welchen Zusammenhang hast du denn etwas unterschrieben?
wenn es z.B. eine Arbeitsbestätigung für eine Fremdfirma war (mußte ich täglich unterschreiben), dann kann es passieren das wenn deine eigene Firma in Insolvenz geht du die Rechnung begleichen mußt.
ob das heute noch so ist, weiß ich nicht, mir wurde das mal vor vielen Jahren gesagt.
Ich habe das auch nicht weiter verfolgt ob es überhaupt Rechtens ist, aber ich denke wer etwas mit seiner Unterschrift bestätigt, der muß auch dafür haften.
Es waren Berichte nach denen beim Kunden abgerechnet werden soll.
Ist die Private halftungsnahme nicht etwas heftig?