Also die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung schützt dich nach dem Gesetz sowieso nur 3 Jahre vor neuen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Abgegeben werden kann die EV nur vor einem Gerichtsvollzieher. Ich denke nicht, dass das Deutsche Konsualt in Kanada solche Aufgaben übernimmt. Auf der Webseite des Konsulats findet sich so ein Aufgabengebiet unter dem Link "Rechts- und Konsularangelegenheiten" jedenfalls nicht.
Da wir in unserem RA-Büro aus ausländischen Titeln in Deutschland vollstrecken, ist es zumindest nicht ausgeschlossen, dass dies auch in Kanada mit deutschen Titeln möglich ist.
Ich würde an deiner Stelle versuchen, mich mit der Bank vergleichsweise zu einigen. Einen dauerhaften Schutz vor Vollstreckung gibt aus meiner Sicht nur auf diesem Weg.
Viel Glück!
Akdenizhg
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