Konto und Lohnpfändung erfolglos. Was kann ich jetzt noch machen?

1 Antwort

wenn der Schuldner nichts hat, dann kannst du dich auf die Hinterbeine stellen oder Samba tanzen, wo nichts ist kann man nichts holen.
Wenn du einen Titel hast, dann kannst du die nächsten 30 Jahre versuchen dein Geld zu bekommen.

Werde ich über den Ausgang der Konto und Lohnpfändung informiert?

wenn die erfolgreich ist, dann merkst du es weil du Geld bekommst.


defty 
Beitragsersteller
 03.08.2022, 13:42

Das war mir ja schon soweit klar. Aber kann ich es jetzt jährlich oder alle 2 Jahre versuchen? Gibt es noch rechtliche Mittel weil er sich weigert die EV beim Gerichtsvollzieher zu unterschreiben?

Schubert610  03.08.2022, 15:56
@defty

Du als Gläubiger kannst wenn der Schuldner die Vermögensauskunft grundlos verweigert beim zuständigen Gericht einen Haftbefehl beantragen.
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und das habe ich noch gefunden:

Nach der neuen Regelung in § 802 d ZPO sind Schuldner nun verpflichtet, ihre Vermögensverhältnisse alle zwei Jahre erneut zu offenbaren und nicht – wie vor der Reform – erst nach Ablauf von drei Jahren.