Konto und Lohnpfändung erfolglos. Was kann ich jetzt noch machen?
Ich bin im Besitz eines Titels. Der Gerichtsvollzieher war beim Schuldner. Der hat nicht aufgemacht oder war öfter nicht da. Der Schuldner hat Arbeit aber zum Mindestlohn. Daher werden meine Chancen auf Geld eher gering ausfallen. Jetzt habe ich das Gericht beauftragt eine Konto und Lohnpfändung einzuleiten. Die entsprechende Gebühr habe ich schon bezahlt. Werde ich über den Ausgang der Konto und Lohnpfändung informiert? Was kann ich aus rechtlicher Sicht noch unternehmen? Kann ich Beugehaft beantragen, weil er die Eidesstattliche Versicherung (heute heißt das glaub ich anders) nicht abgeben will? Kann ich jedes Jahr eine neue Konto und Lohnpfändung beantragen bei Gericht oder nur alle 2 Jahre? Was kann ich noch machen. Ich brauche das Geld. Habe auch schon viele Gebühren in das Verfahren selber finanziert. Wer weiß Rat?
1 Antwort
wenn der Schuldner nichts hat, dann kannst du dich auf die Hinterbeine stellen oder Samba tanzen, wo nichts ist kann man nichts holen.
Wenn du einen Titel hast, dann kannst du die nächsten 30 Jahre versuchen dein Geld zu bekommen.
Werde ich über den Ausgang der Konto und Lohnpfändung informiert?
wenn die erfolgreich ist, dann merkst du es weil du Geld bekommst.
Du als Gläubiger kannst wenn der Schuldner die Vermögensauskunft grundlos verweigert beim zuständigen Gericht einen Haftbefehl beantragen.
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und das habe ich noch gefunden:
Nach der neuen Regelung in § 802 d ZPO sind Schuldner nun verpflichtet, ihre Vermögensverhältnisse alle zwei Jahre erneut zu offenbaren und nicht – wie vor der Reform – erst nach Ablauf von drei Jahren.
Das war mir ja schon soweit klar. Aber kann ich es jetzt jährlich oder alle 2 Jahre versuchen? Gibt es noch rechtliche Mittel weil er sich weigert die EV beim Gerichtsvollzieher zu unterschreiben?