Du findest alles unter www.elster.de, aber wenn du keine Ahnung hast wirst du da nicht klar kommen. Geh zu den Profis.

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Auf die Schnelle hilft da nur noch (wenn du absolut keine Ahnung hast) die gelben Seiten. Suche unter Lohnsteuerhilfe ---> da werde dir geholfen.

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Nichts wird passieren weil die nicht nachforschen selbst wenn er in Verzug gerät. Ere hat bei Abschluß des Kredits auch eine Lohnabtretung unterschrieben un d wenn er nicht mehr zahlt wird die dem Arbeitgeber offengelegt und die Raten werden gleich vom Lohn abgezogen. Einziges Problem wenn der AG per Betriebsvereinbarung Lohnabtretungen ausgeschlossen nat. Danach wurde nämlich bei Kreditabschluß gefragt. Dann kann es Ärger geben. Nach den gefälschten Unterlagen kräht kein Hahn mehr.

Selbst wenn es knallt geht die Bonität nicht verloren. Es ist ja ein schufafreier Kredit, also wird auch nirgendwo was eingetragen. Nur bei den Netzwerk der sog. schufafreien Krediten braucht er nie wieder nachfragen. Da hat er dann lebenslang die A....karte.

Und warum fragtst du das 2x in verschiedenen Foren unter verschiedenen Nicknames? Glaubst du da kommt mehr bei raus?

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Testament oder Erbvertrag Ehevertag gültig wer bekommt Haus?

1972 schloss ein Ehepaar ein Ehe- und Erbvertag ab, in dem unter anderem der Bruder des Ehemannes ihr Hausgrundstück als Vermächtnis bekommen soll nachdem auch der längst lebende verstorben ist.

Sollte der Bruder also Vermächtnisnehmer vorher sterben, sollen dessen Abkömmlinge es bekommen. Da behält sich das Ehepaar aber ausdrücklich das Recht vor, Teilungsanordnungen zu treffen soweit die Abkömmlinge des Vermächtnisnehmers zum Zuge kommen. Hierbei können einzelnen Abkömmlingen auch größere Miteigentumsanteile bis zur Hälfte des Grundstücks zugeteilt werden, im übrigen soll das Vermächtnis vertragsgemäß sein es sei denn, die Eheleute bekommen selbst noch Kinder.

1996 schreibt das Ehepaar ein handschriftliches Testament und setzten sich gegenseitig als alleinerben ein.

2004 verstirbt der Ehemann und beide Schriften werden eröffnet.

Das Ehepaar hat keine Kinder bekommen und der Bruder des Ehemanns ist 2006 verstorben und hat 2 Kinder.

Da sie aber all die Jahre weder den Neffen oder Nichte ihres Mannes sah hat sie ein noterielles Testament geschrieben in dem sie ihre Nachbarsfamilie die ein familiäres Verhältnis zu ihr haben als Erben eingesetzt.

Im Testament steht ich bin nicht an einen Erbvertrag gebunden und alles bisherige Widerrufe ich hiermit. So hofft sie, dass die Nachbarsfamilie, die sie auch pflegt, das Haus bekommt.

Sie möchte auf gar keinen Fall, dass diese beiden das Haus bekommen, weiß aber selbst nicht ob dieses Testament so ausreicht. Sie ist der Meinung, wenn ich gestorben bin brauchen die auch nicht mehr kommen.

Wer würde in so einem Fall das Haus bekommen?

Könnte Sie das Haus schon vorher auf die Familie umschreiben lassen oder was wäre, wenn sie das Haus verkauft?

Oder würde es nach der Testamentseröffnung allen zustehen falls vorher nichts gemacht wird?

Danke schonmal im Voraus.

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Am besten das Haus vorher (sofort) überschreiben. Wo nichts mehr ist kann auch nichts vererbt werden. Sinnvoll wäre ein "fiktiver Verkauf" damit die Nachbarn von den Kinder nicht als Erbschleicher verklagt werden können.

Hier ist unbedingt der Rat eines Notars erforderlich damit alles in die richtigen Wege geleitet wird.

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Du nhast kein pfändbares Einkommen also wirst Du auch keine Finanzierung bekommen.

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Ihr braucht eine Gebäudeversicherung, mind. gegen Feuer, besser Feuer Sturm und Hagelschlag und Leitungswasserschäden sowie weitere Elementarschäden. Wenn ihr noch nicht habt eine private Haftpflichtversicherung, die deckt auch Schäden wie z.B. Glatteisunfälle auf den Gehweg vor eurem Haus.

Bezahlen müßt ihr die Grundsteuer an die Gemeinde, ferner jetzt direkt (weil kein Vermieter mehr da ist) Wasser, Abwasser- und Regenmwasserbeseitigung, Müllabfuhr, evtl. Strassenreinigung und was ihr bis jetzt auch an den Vermieter bezahlt habt bis auf solche Späßchen wie Hausmeister, Grundstückpflege usw., das macht ihr ja in Zukunft selbst.

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Ja, das ist ein Vorschuß vom Sozialamt. Die haben sich beim Rentenversicherungsträger schon gemeldet. Bevor Deine EU-Rente ausgezahlt wird, wird mit dem Sozialamt abgerechnet. Das Geld kriegst Du garnicht in die Finger (hast es ja schon gekriegt).

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Genau so wirds kommen.

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Du wirst noch 10x fragen können, solange Du uns nicht erklärst was sozial balancetistisch bedeutet (nicht mal Google weiß es) wirst Du auch keine vern ünftigen Antworten bekommen.

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Das ist nun mal so wenn man sein Geld auf das Konto Dritter umleitet. Dort gibt es keinen Pfändungsschutz mehr und der Kontoinhaber (als Drfittschuldner) muß das Geld bis auf den letzten Cent abführen.

Warum nicht ein eigenes Konto wenn nur noch der pfändungsfreie Betrag überwiesen wird?

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Normalerweise bei 50% aber was ist in D noch normal?

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oder muss ich in Anlage N noch die Ausbildung + Nebenjob angeben?

Anlage N Ja und Nebenjob nur wenn es kein Minijob war.

Und muss ich das Arbeitslosengeld auch noch unterbringen?

Ja weil die AA das an das FA gemeldet hat.Ich glaube wird im Mantelbogen abgefragt unter Lohnersatzleistungen, bin mir aber im Moment nicht sicher.

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....sonst wurden bei meinem einem job ca 10% für die RV abgezogen....

Das kann nicht sein! Beitragsanteil des Arbeitnehmers bei Versicherungspflicht in der Rentenversicherung (RV) 3,9 % www.minijobzentrale.de >Pauschalabgaben. Alle anderen Abgaben trägt der AG, die 2% pauschale Lohnstreuer kann er umlegen (wenn er will).

Also lass Dir Deine Abrechnungen erklären. Da stimmt was nicht!

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Das hast Du doch gerade eben bei Gute Frage.net auch gefragt.

Melde Dich mal kostenlos hier an: http://www.rechnungswesenforum.de/private.php

Da sind die Profis für solche Fragen. Die können Dir weiterhelfen.

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nochmal Frage zum Kassenbuch bei 4/3 Rechner

"Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung muss kein Kassenbuch geführt werden. Aufzeichnungen sind vielmehr so zu führen, dass sie dem konkreten Besteuerungszweck genügen. Diese Anforderungen sind erfüllt, wenn Selbstständige sämtliche Ausgangsrechnungen chronologisch nach dem Tag des Geldeingangs ablegen und in handschriftliche Listen eintragen."

..es gab letztesmal nur 1 Antwort, traut sich niemand? Es handelt sich um ca 20% Bareinnahmen, rest übers Konto, Buchhaltung wird per tax-software gemacht, ebenso die Ust-voranmeldungen. Nun will man nicht jahrelang im Bereich "Kassenbuch ja oder nein" im Halbdunkel fahren und macht sich schlau, kommen aber keine exakten Informationen...

-1. laut BFH muss nur über die AUSGANGSRECHNUNGEN eine handschriftliche Liste geführt werden, d.h. über die Rechnungen, die ich an meine Kunden schicke. Die handschriftliche Liste richtet sich nach der chronologischen Ablage des tatsächlichen Zahlungseingangs?!

2.In der Liste steht: Geldeingangsatum, BelegNr, evtl RechnungsNr, (Geschäftsvorfall?), (Ust-satz?), vereinnahmter Bruttobetrag.

3.wenn ich auch noch die Geldausgänge in die Liste aufnehme, betreibe ich ja bereits ein Kassenbuch und bin verpflichtet es vollkommen ordnungsgemäß zu betreiben mit täglichem Abschluss / Anfangs- und Endbeständen / Entnahmen / ....und und und

  1. die handschriftlich zu führende Liste unterscheidet sich ja gerade dadurch vom Kassenbuch, dass alle chronologisch nach Rechnungseingang abgehefteten Rechnungen auf der Liste nochmal aufgeführt werden, auch solche, die unbar / per Überweisung bezahlt wurden.

Bitte nochmal überdenken und für Antworten wäre ich dankbar!

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Da rufst Du ganz einfach Dein Finanzamt an, verlangst die Betriebsprüfungsabteilung und unterhälst Dich mit einem Betriebsprüfer darüber. Notierst Dir seinen Namen und schreibst eine Aktennotiz.

Und was der gesagt hat, das machst Du dann. Mit dem kannst Du auch über BFH-Urteile usw. dikskutieren.

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Melde Dich mal kostenlos hier an: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/ Da sind die Profis für solche Fragen. Die können Dir weiterhelfen.

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Nur von der Bank die den Eintrag veranlasst hat. Evtl. brauchst Du zur Not sogar einen Rechtsanwalt wenn die Bank nicht kooperiert.

Bei der Schufa kommst Du nicht weiter weil Du nicht beweisen kannst, dass der Eintrag falsch ist.

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Ich meine JA, jedenfalls hab ich früher von unserem Sportverein immer eine Spendenbescheinigung über eine Sachspenede bekommen.

Aber so etwas klärt man eigentlich vorher.

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