Kann ich als Einzelfirma zu einer priv. o.Regelinsolvenz v. Ämtern o. Gläubigern gezwungen werden oder entscheide ich selber, ob ich.z.B. den Weg einer VA gehe?

2 Antworten

Natürlich kann man ein Insolvenzverfahren gegen Dich beantragen, wenn die Vermutung besteht, dass Du zahlungsunfähig bist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Fragesteller99 
Beitragsersteller
 27.04.2020, 01:58

Dann bin ich einem Irrtum erlegen wfwbinder. Ich dachte, VA wäre der neue Begriff für eine EV oder früher Offenbahrungseid. Gibt es die Eidesstattliche Versicherung noch? Wenn ja, benutze ich die ganze Zeit den falschen Begriff...Wenn nein, wie heißt es jetzt?

wfwbinder  27.04.2020, 06:31
@Fragesteller99

Nein, das ist richtig, die Vermögensaufstellung ist der neue Begriff für EV, oder Offenbarungseid.

Aber genau dies ist im Prinzip der Todesstoß für die Bonität. Es wird im Schuldnerverzeichnis eingetragen, geht automatisch in Schufa und Creditreform.

Aber das hat mit einem Insolvenzverfahren im Prinzip nichts zu tun, wobei man ja auch zwischen Privatinsolvenz und dem Regelinsolvenzverfahren unterscheiden muss.

Fragesteller99 
Beitragsersteller
 26.04.2020, 16:13

#wfwbinder, abermals danke, ev die letzte Runde ;-)

Zitat: "gegen ein Insolvenzverfahren kann man sich nicht währen, wenn es beantragt wird, außer durch den Nachweis nicht zahlungsunfähig zu"  und den Nachweis, nicht zahlungsfähig zu sein, ist doch z.B. die VA - oder nicht?

wfwbinder  26.04.2020, 18:22
@Fragesteller99

Nachweis nicht zahlungsunfähig zu sein ist die Zahlung.

Die Vermögensauskunft sagt, man hat ggf. Vermögen, aber kann im Moment nicht zahlen.

Fragesteller99 
Beitragsersteller
 25.04.2020, 23:48

Danke wfwbinder! Die VA ist ja die frühere Eidesstattl. Versicherung EV. Da bekommt man zwar keine Schulden erlassen, wie in der Insolvenz, dafür ist man

bei Rückzahlung (z.B.) Erbe direkt wieder sauber, auch in der Schufa. Deshalb möchte ich wählen können, das ich in die EV/ VA gehe und nicht mich jemand in die Insolvenz „ reinbeantragt“. Habe ich die Wahl oder bestimmt das der Gläubiger?

wfwbinder  26.04.2020, 01:57
@Fragesteller99

Die Abgabe der Vermögensauskunft bleibt auch 3 Jahre in der Schufa. Und ja, gegen ein Insolvenzverfahren kann man sich nicht währen, wenn es beantragt wird, außer durch den Nachweis nicht zahlungsunfähig zu sein.

Fragesteller99 
Beitragsersteller
 25.04.2020, 01:47

Danke, der Gläubiger kann die Insolvenz beantragen? Ich dachte ich müsste das und hätte dann die Wahl zw. Insolvenz und VA?

wfwbinder  25.04.2020, 05:06
@Fragesteller99

Jeder Gläubiger kann Dich über den Insolvenzantrag zwingen Die Vermögensverhältnisse aufzudecken.

Der Vorteil: Das gesamte Vermögen wir praktisch sofort eingefroren, weil durch das Gericht ein Sequestor bestellt wir. Das verhindert, das was auf die Seite gebracht wird.

Nachteil: Der Antragsteller muss einen Kostenvorschuss erbringen und deshalb machen das fast nur Krankenkassen und das Finanzamt.

Guten Tag,

Sie sind weder als Endverbraucher oder als Einzelunternehmer wegen Ihrer Überschuldung gezwungen einen Eigenantrag zu stellen.


Fragesteller99 
Beitragsersteller
 25.04.2020, 01:44

Danke! Bin bereit eine VA abzugeben, aber nicht Insolvenz zu beantr.. Habe ich die Wahl oder kann wie oben von WfWBinder beschrieben ich von z.B. Einer Bank aufgefordert werden, eine Insolvenz zu beantr.? Ist es meine Entscheidung, was ich wähle?

wfwbinder  26.04.2020, 18:27
@Fragesteller99

Man kann Dich auffordern einen Antrag zu stellen, aber das musst Du nicht tun.

Aber ein anderer kann auch einen Antrag stellen.