Darf ich wegen Schwangerschaft nicht in Berufsschule gehen?
Hallo zusammen, ich bitte euch um Rat, wenn ihr in einer ähnlichen situation waren.
Es ist so passiert, dass ich in 1 Ausbildungsjahr (Medizinische Fachangestellte) schwanger geworden. Jetzt bin ich in 22 SSW. Ich habe ein Bescheftigungsverbot von Frauenarzt bekommen, da ich mich schlecht fühle und weil schwengere dürfen nicht in Arztpraxen bescheftigt werden. Also zur Praxis muss ich nicht gehen.
Außerdem möchte ich nicht zur Berufschule gehen, da ich mich schlecht fühle. Habe ich das Recht, nicht zu Schule gehen? Das Schulbesuchsverordnung Baden-Württemberg § 2 (3) sagt, wenn ich ein Bescheftigungsverbot habe, darf ich auch zur Berufschule nicht gehen. Aber mein Schulleiter ist damit nicht einverstanden und verlangt für die Schule ein zusätzliches ärztliches Attest (außer Bescheftigungsverbot). Aber der FA kann eine solche Bescheinigung nicht ausstellen, weil sie einfach nicht existiert.
Übrigens will ich nach der Geburt mein Ausbildung nicht weiter machen.. ich möchte mich erst um mein Baby kümmern, und danach schaue ich, was weiter machen. Den Vertrag kündige ich jetzt nicht, da ich sonst finanzielle Probleme habe.. Deswegen es ist mir nicht wichtig, dass ich schlechte Noten habe, oder habe zu viel Fehlzeiten.
Habe ich das Recht, nicht in die Berufschule gehen?
Ich hoffe auf Verständnis.
2 Antworten
Nachdem Du hinsichtlich des Schulbesuches als schulfähig einzustufen bist, wirst Du wohl weiterhin zur Berufsschule gehen müssen. Wen Du dies verweigerst, wird es wohl auch eine Handhabe geben , Deinen Ausbildungsvertrag vorzeitig zu beenden.
Aber der FA kann eine solche Bescheinigung nicht ausstellen, weil sie einfach nicht existiert.
Das ist unsinnig - er könnte Dir zusätzlich ein Attest ausstellen, welches Dich zusätzlich schulunfähig erklärt. Nur das bist Du ja nun einmal nicht.
Beschäftigungsverbot heißt nicht unbedingt Schulverbot, denn eine Schwangerschaft ist keine (ansteckende) Krankheit ‼️
Ob du die Berufsschule weiterhin besuchen darfst/kannst, hängt ganz von der Art des Beschäftigungsverbotes bzw. der Schwangerschaft(Beschwerden) ab. Dies ist mit deinem behandelten Frauenarzt abzusprechen.