Für den Besuch eines Konzertes bzw. einer öffentlichen Tanzveranstaltung mit 15 Jahren muss eine personensorgeberechtigte Person (Elternteil) oder eine erziehungsbeauftragte Person (alle ab 18, die von Eltern dazu ernannt werden/Muttizettel) als Begleitung anwesend sein. Ohne ist das leider nicht möglich.
Wenn der Veranstalter aber generell den Einlass ab 16+ beschränkt, kann es sein, dass man mit 15 Jahren erst gar nicht reingelassen wird. Damit sichert sich der Veranstalter in Bezug auf den Jugendschutz ab.
Das müsste aber dann mit verantwortlichen Personen geklärt werden.