Ist Mieter oder Vermieter für Isolierung der Wasserrohre in einer Garage verantwortlich?
Hallo!
eine ehemalige Garage wurde umfunktioniert wurde als "Lager", hat eine altertümliche Heizung und Wasserversorgung. Die Heizung wird vom Mieter allerdings nicht benötigt.
Wer ist für die Isolierung der Wasserrohre verantwortlich? Mieter oder Vermieter? Ist der Mieter verpflichtet, die Heizung laufen zu lassen, auch wenn er sie im Grunde nicht benötigt?
Und gibt es Unterschiede, je nachdem ob der Lagerraum zu einem gewerblichen Mietobjekt gehört?
Vielen Dank für alle Infos, Tips, Links und sonstigen Antworten!
5 Antworten
Als Mieter, gleichgültig ob Wohnraum oder Gewerberaum, bestehen vertragliche Nebenpflichten der Sorgfalt und Obhut. Werden Heizung und/oder Rohre durch Mißachtung beschädigt, haftet man dafür.
Vielen Dank für die schnelle Antwort qtbasket!
Muss nochmal schauen was im Vertrag steht. Im Lager stehen keine verderblichen Dinge, nur Utensilien, Möbel und derlei. Alles unbedenklich :-)
Hallo LittleArrow!
Zu Deinen Fragen...
- Freifeldgarage.
- im Mietvertrag ist er lediglich als "Lagerraum" benannt, also wohl Teil der Mietsache.
- nein; die Mietsache insg. ist gewerblich.
- gar nichts, wird nicht weiter erwähnt.
- 2011 wurde der Mietvertrag geschlossen.
- nur der Mieter.
- keine Ahnung, müsste ich nachfragen.
Was ist von meiner Seite her zu tun? Sollte ich den Vermieter auffordern, die Wasserleitungen still zu legen / isolieren / ...? Darüber dass ich die Heizung nicht benötige, habe ich ihn bereits informiert.
Ehe ich hier mögliche Ergebnisse wiedergebe, einige Fragen:
Handelt es sich um eine Keller- oder Freifeldgarage?
Ist die Garage Bestandteil eines Wohnmietvertrages?
Gibt es einen separaten Garagenmietvertrag; ist dieser privat oder gewerblich?
Was sagt der Mietvertrag zur Beheizung und Nutzung der Garage?
In welchem Jahr wurde der Mietvertrag abgeschlossen?
Wer ist außer dem Garagenmieter noch Nutzer dieser Garage.
Gibt es Absperrventile für die Leitungen, um sie grundsätzlich zu entwässern?
Hallo, hatte erst nicht gesehen, dass ich die Frage quasi nochmal "frei schalten" muss indem ich auf "weitere Antworten hoffe". Deine Punkte habe ich weiter unten beantwortet und noch Fragen ergänzt.
Würde mich über weitere Tips sehr freuen!
Sicherlich ist eine Isolierung in diesem Fall Sache der Vermieters.
Aber man kann bei Gewerbeimmobilien viel mehr vertraglich vereinbaren, als bei Immobilien zu Wohnzwecken. Was steht also im Vertrag ?
Und der Mieter ist sicherlich auch nicht verpflichtet bei Lagerräumen die Heizung laufen zu lassen, die gelagerten Objekte haben sicherlich keinen Anspruch darauf es im Winter schön warm und schnuckelig zu haben, oder im Sommer etwa gekühlt zu werden.
Für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zur Lagerung wie Lebensmittel oder Arzneimittel gibt es besondere Regelungen, und da wäre der Mieter als Gewerbetreibender verantwortlich - nur jede normale Aufsichtsbehörde würde ein unsachgemäße Lagerung in einer umgewidmeten Garage sofort untersagen !