Ist mein Ehepartner beihilfeberechtigt???
Servus Ihr lieben :-) Ich bin verbeamtet in BaWü und wusste bis vor kurzem nicht, dass mein Partner überhaupt beihilferberechtigt sein kannn...? Kann mir denn jemand helfen, ab wann wir zusätzliche beihilfe bekommen würden? LG
4 Antworten
Hängt tatsächlich vom Gehalt deines Partners ab: 18.000 Brutto Jahreseinkommen dürfen nicht überschritten werden. ,, Auch getrennt lebende Ehegatten sind berücksichtigungsfähig, nicht aber geschiedene Ehegatten.'' http://www.beamten-infoportal.de/beihilfe-ehegatten/ Hier gibts dazu auch noch nen guten Artikel... ;) Das nächste mal einfach google befragen :-D
Entscheidend für die Berücksichtigung der Aufwendungen sind die Einkünfte des Ehegatten oder Lebenspartners (maßgeblicher Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 Abs. 3 Einkommensteuergesetz).
Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2013/14 wurden zwei Grenzbeträge für Einkünfte geschaffen: 10.000 EUR und 18.000 EUR.
Weiter hier:
http://www.lbv.bwl.de/fachlichethemen/beamte/beihilfe/ehegatte
Hallo,
er ist nicht beihilfeberechtigt, aber vielleicht berücksichtigungsfähig (das ist gemeint). Das hängt zunächst von seinem Einkommen ab. In BaWü gibt es recht komplizierte Regelungen:
http://www.lbv.bwl.de/fachlichethemen/beamte/beihilfe/ehegatte.
Wenn hiernach grundsätzlich ein Anspruch besteht, ist zu beachten, dass Beihilfe bei Personen mit bezuschusster Krankenversicherung immer nur auf Restkosten gewährt wird. Häufigster Fall: Arbeitnehmer unter 10000 EUR mit gesetzlicher Pflichtversicherung erhält als Ehegatte Beihilfe nur auf Kosten, die die GKV nicht zahlt: Wahlleistungen im Krankenhaus, Heilpraktiker, ggf. etwas Zahnersatz...
Viel Glück
Barmer
Was macht den der Ehepartner so...beruflich und wie ist er z.Zt. krankenversichert?