Hängt tatsächlich vom Gehalt deines Partners ab: 18.000 Brutto Jahreseinkommen dürfen nicht überschritten werden. ,, Auch getrennt lebende Ehegatten sind berücksichtigungsfähig, nicht aber geschiedene Ehegatten.'' http://www.beamten-infoportal.de/beihilfe-ehegatten/ Hier gibts dazu auch noch nen guten Artikel... ;) Das nächste mal einfach google befragen :-D
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