Ist eine unbefristete Besetzung meiner Stelle aufgrund Elternzeit möglich - oder entsteht hierbei ein Nachteil?
Hallo, ich habe eine unbefristete Stelle, dessen Stellenprofil nur einmal im Unternehmen existiert (Bereich Internet u.a.). Aufgrund meiner bevorstehenden Elternzeit wurde diese intern befristet und extern ohne Angabe Befristung/Unbefristung ausgeschrieben. Nun fällt die Entscheidung des Chefs auf einen externen Bewerber, welcher unbefristet eingestellt werden soll, da dieser eine ähnliche Funktion in einem anderen Unternehmen ausführt und sich als Unbefristeter natürlich nicht auf einen befristeten Posten einlassen würde. Diese Erkenntnis ist für mich neu. Bisher kannte ich nur Sachbefristungen für die Elternzeit. Meine Fragen daher:
-
Wenn der AG den Vertreter unbefristet einstellt, handelt es sich da tatsächlich um die Besetzung meiner Stelle oder schafft er in diesem Zuge eine neu Stelle, die hätte anders ausgeschrieben werden müssen? Hintergrund ist ja hier die korrekte Art der Stellenauschreibung, die der Betriebsrat zustimmen muss.
-
Ist im besagten Fall die Besorgnis der unmittelbaren Benachteiligung gegeben, da mein Posten nur einmal vorhanden ist und ich nach meiner Wiederkehr davon ausgehen kann, dass der neue Unbefristete meine Stelle behält, was mir zum Nachteil erwachsen kann/wird, da mir kein vergleichbarer Job angeboten werden kann. Bei einer Sachbefristung wäre ja alles kein Problem.
-
Welche Einwände kann der Betriebsrat haben?
Danke für eure Zeit
3 Antworten
Schau doch mal in Deinen Arbeitsvertrag oder in den Tarifvertrag, der für Deine Firma gilt. Die Elternzeit zu nehmen bedeutet in der Regel nicht, dass der eigene Arbeitsplatz für einen freigehalten wird, sondern dass man nach der Rückkehr Anspruch auf einen vergleichbaren Arbeitsplatz hat.
Wenn der Arbeitsplatz mit dem Anforderungsprofil eben nur einmal in der Firma existiert, dann kannst Du doch nicht von der Firma erwarten, das sie sich mehrere Jahre mit Notlösungen über Wasser hält um Dir diesen Platz nach Deiner Rückkehr wieder anzubieten. Gerade im Bereich IT und Internet ändern sich die Sachverhalte so schnell - da ist doch nicht einmal sicher, dass Du dann noch die Anforderungen nach Deiner Auszeit erfüllst.
Bei Zweifel über Benachteiligungen würde ich mir Gedanken
machen, wie ich meine Arbeitnehmerrechte schütze. Da lohnt sich mal ein Blick in die umfangreichen Aufgaben und Tätigkeiten im Betriebsrat (vgl. www.ifb.de/neu-im-betriebsrat/aufgaben-rechte-und-pflichten-des-betriebsrats.html )! Ich würde aber in erster Linie das intern mit den Vorgesetzten besprechen.
Du hast das Recht auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz nach Deiner Elternzeit. Leider nicht auf Deinen bisherigen Arbeitsplatz.