Antwort
Leider bin ich nur ein Laie aber nach meinem Kenntnisstand sieht es so aus. Wenn klarna dir eine Zahlungserinnerung zukommen lässt in welcher dir eine neue Frist zum Ausgleich deiner noch offenen Posten gesetzt wird, du die Frist der 1. Zahlungserinnerung aber verstreichen lässt ohne zu bezahlen, befindest du dich laut Gesetz im Verzug. Sobald sich jemand in Verzug befindet, hat der Gläubiger das Recht einen Anwalt oder eben Inkassounternehmen zu beauftragen die Forderung einzutreiben.
3 Mahnungen sind nicht notwendig.
Ich bitte allerdings dich nicht darauf zu verlassen und erneuten juristischen Rat einzuholen.
Mehr darüber kannst du auch im BGB §241 FF. Nachlesen.
Freundliche Grüße Martin