Immobiliendarlehen Kündigung durch Bank?

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Seit 1.1.2008 gilt §498 Abs.3 BGB. Eine Kündigung durch die Bank ist nur dann möglich, wenn der Darlehensnehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise UND mit mindestens 2,5% des Nennbetrags des Darlehens im Verzug ist.

Bei 240.000 Euro sind 2,5% genau 6.000 Euro, d.h. die Bank darf erst nach 6 Monaten Rückstand den Vertrag kündigen. Unabhängig davon, würde ich das Gespräch mit der Bank suchen und Unterlagen zu Ihrem Auftrag und dem Honorar vorlegen, dann sollte alles gut laufen.

Alexander Solya


cberger 
Beitragsersteller
 05.05.2013, 17:34

Whow! Das ging ja schnell. Ganz liebe Dank, jetzt kann ich wieder ruhiger schlafen!!! Tolles Forum hier

althaus  05.05.2013, 17:43
@cberger

Ich würde mich nicht auf ein Forum verlassen. Rede lieber mal mit Deinem Banker, dann bist Du auf der sicheren Seite.

LittleArrow  05.05.2013, 19:03
@althaus

@althaus: Dann brauchtest Du hier auch nicht mehr zu schreiben;-)

Wie kann man zu einem solch weltfremden Kommentar kommen oder arbeitest Du jetzt in der Bad Loan Abteilung?

blnsteglitz  05.05.2013, 19:10
@LittleArrow

@althaus: Dann brauchtest Du hier auch nicht mehr zu schreiben;-)

und vor allem nicht mehr fragen..... ;-)

Hier ein Bericht zu Deiner Frage aus dem Focus:

Befindet sich der Kreditnehmer mit seinen Raten im Rückstand, ist eine Kündigung des Darlehens künftig schwieriger. Schon bislang konnten Banken säumige Kunden kündigen. Es gab allerdings keine Regel, wie groß der Rückstand sein muss, um die Bank zur Kündigung und damit zur Rückzahlung des Kredits zu berechtigen.

Eine neue Vorschrift (Paragraf 498 Absatz 3 BGB) regelt, dass der Kunde „mit mindestens zwei Teilzahlungen ganz oder teilweise“ in Verzug sein muss. Der Rückstand muss mindestens 2,5 Prozent des Nennbetrags des Darlehens ausmachen. Das entspricht nach derzeitigem Zinsniveau etwa einem Zahlungsverzug von sechs Monaten.

Wertverfall und andere Gründe: Daneben hat die Bank das Recht, aus wichtigem Grund zu kündigen (Paragraf 490 BGB). Das ist nach wie vor der Fall, wenn etwa die Immobilie an Wert verliert und der Kunde keine weitere Sicherheit bieten kann – oder sich die Vermögenssituation verschlechtert hat. Verbraucherschützer hatten hier auf einen eindeutigen Schutz von Baufinanzierern gepocht, die ihre Kredite ordnungsgemäß bedienen.

Red einfach mit deinem Bänker. Wenn die Zahlung von der Firma sicher in drei Monaten kommt, dann werde die doch mit sich reden lassen. Natürlich wäre es peinlich, wenn die Kohle dann doch nciht kommt.