Immobilien an das Finanzamt (Staat) schenken

2 Antworten

Zum Schenken gehören zwei: Der Schenker und der Beschenkte. Ich glaube nicht, dass das Finanzamt Dir Deine Immobilie abnimmt.

Was Du meinst, nennt man Dereliktion, zu deutsch: Eigentumsaufgabe, welche auch bei Immobilien möglich ist:

http://de.wikipedia.org/wiki/Dereliktion

Allerdings vermag ich den Sinn einer solchen Aktion wirklich nicht zu erkennen. Oder glaubst Du ernstlich, Du würdest so Deine Schulden los? Deine Situation wäre nur noch schlechter als bisher. Zwar bist Du die Immobilie los, die Schulden aber bleiben Dir erhalten.

Und, Steuerschulden in Naturalien begleichen zu wollen ist eine Idee, die sich schon vor etlichen hundert Jahren überlebt.

Patrick: Privatier hat alles gesagt.

Warum versuchst du nicht, das Objekt in Zusammenarbeit mit dem Zwangsverwalter zu verkaufen und mit dem Erlös die Gläubigerin zu befriedigen?

Stattdessen schwebt dir vor, die Verantwortung abzugeben, in dem du der Gläubigerin das Eigentum an der (hoch-)belasteten Immobilie übertragen möchtest. Eine Schenkung dürfte es nicht sein, weil die Forderung den Immobilienwert übersteigt. Und mit der Übertragung an das Finanzamt hättest du keinen Cent entschuldet. Soll sich das Finanzamt mit der Zwangsverwaltung und der Vermarktung der Immobilie beschäftigen? Zwecklos, dem Finanzamt ein Angebot zu unterbreiten.