ich muss einen Aufhebungsvertrag machen weil meine Kinderbetreuung krank wurde u. gekündigt hat. ALG
ab Nov. kommen meine Kinder in die KIGA. Jetzt hat meine Kinderbetreuung gekündigt weil Sie Krank ist u. nicht mehr arbeiten kann. Wenn ich jetzt einen Aufhebungsvertrag unterschreibe bekomme ich dann Arbeitslosengeld oder werde ich gesperrt? Die Kinderfrau musste von heute auf morgen aufhören u. ich finde so schnell keine neue. Mein Chef hat Verständnis für mich u. ich kann auch wieder dort arbeiten wenn meine Kids im KIGA sind. Leider ist die KIGA nicht bereit die Kids jetzt schon aufzunehmen.
4 Antworten
...noch was: es gibt einen Verband beruftätiger Mütter mit Regionalstellen. Nichts ist besser, als durch Mundpropaganda eine neue Kinderbetreuerin zu finden. Der Link: http://www.vbm-online.de/regionalstellen.html
was mir noch einfällt dazu, wenn du wegen fehlender Kinderbetreuung kündigst stehst du ja dann der Arge auch zur Vermittlung nicht zur Verfügung und dann könnte es sein, das sie gar nicht zahlen und du Harz4 beantragen müsstest!!!
Hallo, ich würde eine Kündigung zunächst unbedingt vermeiden. Daher empfehle ich folgendes: 1. Frag bei der Agentur nach einer Beratung für berufstätige Mütter. Es gibt dort i.d.R. eigene Berater für solche Fragen. 2. Frag bei Caritas oder Diakonie (egal ob Du in einer der Kirchen bist oder nicht) nach einer Beratung; meist haben die Kontakte zu zuverlässigen Personen, die "eonspringen können. 3. Falls Du in einer Kirche bist, frag dort nach betreuenden Personen (im Pfarramt). Eine Anzeige in einer Zeitung? Eher nicht, da Du nicht weißt, wer sich da meldet. Oder? Es gibt auch Verbände bzw. Vereine von Kinderbetreuern. Vielleicht auch in Deinem Ort (google mal). ARGE, jetzt Jobcenter, ist nicht zuständig! Auch wenn Du jetzt sagst "niemals", doch, frag bei der Stadt nach dort gemeldeten Betreuern. Es geht ja nicht um die Bezahlung, sondern einfach darum, dass Du jemanden zuverlässiges findest. Dann sollten die helfen können und wollen. Viel Erfolg!
Wichtiger Grund für die Beendigung durch den Arbeitnehmer selbst
Keine Sperrzeit darf angeordnet werden, wenn der Arbeitnehmer einen wichtigen Grund für die eigene Kündigung oder den Aufhebungsvertrag hatte. Nach § 144 Abs. 1 Satz 2 SGB III hat der Arbeitslose die für die Beurteilung eines wichtigen Grundes maßgebenden Tatsachen darzulegen und nachzuweisen, wenn diese in seiner Sphäre oder in seinem Verantwortungsbereich liegen.
Allerdings ist das fast immer so eine "Ermessenssache" der Arge. Mein Tip wäre, die Arge anrufen, dir einen Termin geben lassen (einen Zeugen mitnehmen) und das vor Ort klären. Evtl. wäre es auch hilfreich das der Arbeitgeber dir ein Schreiben gibt, dass er dich wieder einstellt, wenn die Kinder den Kindergartenplatz haben.