Ich bin schwerhörig, darf mich das Arbeitsamt zwingen, mich operieren zu lassen?
Liebe/r IngoSchaller,
finanzfrage.net ist eine Plattform für echte Ratgeber-Fragen auf dem Gebiet der Finanzen. Deine Frage paßt daher nicht so gut, stell sie doch auf gutefrage.net, da bekommst Du sicher weitere gute Antworten.
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Vielen Dank für Dein Verständnis!
Herzliche Grüße
Ria vom finanzfrage.net-Support
7 Antworten
Zu einer OP kann keiner gezwungen werden ! Wer unterschreibt diesen Eingriff, das Amt doch wohl nicht ! Ob diese OP von Erfolg sein wird, kann auch niemand voraus sagen.
Das Amt hat schon gesetzlich festgelegte Grenzen der Mitwirkung ihrer " Schäfchen ", diese Grenzen sind jedoch im jeweiligen Einzelfall zu prüfen. Deshalb, ich würde dir dringend raten, eine fachärztliche Meinung einzuholen bzgl. der Notwendigkeit/Ratsamkeit einer OP.
Etwas Schriftliches dazu wäre von Vorteil.
Der Amtsarzt kann eine Empfehlung an Dich aussprechen, Dich doch operieren zu lassen, aber Die Entscheidung zur Operation unterliegt Deinem Persönlichkeitsrecht.
Vergleiche deutsches Grundgesetz:
"Jeder Bürger/in hat das Recht auf selbstbestimmtes Leben und körperliche Unversehrtheit!"
Dein Fehler war, diese Einzelheiten Deines Gesundheitszustandes überhaupt kund zu tun. Das Arztgeheimnis, ärztliche Verschwiegenheit ist ein Grundrecht, das uneingeschränkt jedem zu steht. Eine mögliche Begutachtung durch einen Amtsarzt muss man nicht zustimmen, da man dann ja auf dieses Recht verzichten würde. Leider versuchen Arge und auch die Agentur für Arbeit an Informationen zum Gesundheitszustand ihrer Klienten zu kommen, was eigentlich nicht zulässig ist. Die Herausgabe von Daten und Erkenntnissen hierzu ist freiwillig. Das heist man kann es machen, muss es aber nicht.
Wenn also eine Behörde wie die Arge nach solchen Erkenntnissen fragt, dann sagt man: Bitte wenden Sie sich an meinen Arzt! und nennt den Namen des Arztes. Damit ist die Sache erledigt. Der Arzt wird nix herausgeben, ohne sich zuvor von der Schweigepflicht entbinden zu lassen.
Hallo Ingo , nein das AA darf dich nicht zwingen.
Es darf dich aber darauf hinweisen , dass eine Vermittelbarkeit bei besserem Hören einen höheren Erfolg haben könnte.
So, nun zu Rias Hinweis auf die Richtlinien. Du hast sie gelesen und gedacht du wärst im richtigem Forum . Stimmt`s .
Du bittest nämlich um einen Rat.
Denn was deine Frage und die Frage nach der Katze gemeinsam haben erkennt doch jeder .
Bei dir geht es um evtl. Sanktionen der Arge(Geld) und bei der Katze geht es um das teure Sofa .
Eindeutig eine Finanzfrage .
Ich hoffe wir lesen wieder etwas von dir .
Gruß Z... .
Richtig Zitterbacke !
Dabei bleiben Diskussionsfragen wie diese,
und ähnlich lautende Fragen des selben Users, von Ria unkommentiert. :-((
Ich weiß, wir werden es nicht ändern können !
Wie soll denn der "Zwang" aussehen?