Honorar-Tätigkeit und 450€ Euro-Job vereinen?
Ich habe einen 450€-Job, bei dem ich jeden Monat zwischen ca 200 und 300 Euro verdiene. Das variiert aber und kommt auf die abgeleisteten Stunden an, manchmal ist es auch weniger/mehr. Zusätzlich habe ich noch Honorartätigkeit in der Betreuung einer Grundschule, bei der ich zwischen 100 und 200 im Monat verdiene. Dies variiert aber ebenfalls. Meine Fragen: 1. Muss ich beide Jobs zusammenrechnen und darf mit beiden die Grenze von 450€ nicht überschreiten oder sind die unabhängig voneinander? 2. Es kommt schon mal vor, dass ich in einem Monat garnichts verdiene oder nur sehr wenig, den anderen Monat würde ich aber locker über 450€ kommen. Kann der Betrag dann aufs Jahr gerechnet werden oder hat das Folgen, wenn ich die Grenze überschreite? Wie sehen diese Folgen aus? Ich bin Studentin, 22 Jahre und wohne noch zu Hause.
1 Antwort
Die frage ist, worum geht es Dir?
Beim Minijob wird durch den Arbeitgeber pauschal alles gezahlt.
Bei der Honorartätigkeit fallen wegen des geringen Umfangs keine Abgaben an.
Interessant ist nur die Krankenversicherung. Aber dafür ist der Durchschnitt der Einkünfte pro Monat entscheidend und wie Du es schilderst, wirst Du nicht über 5.100,- Im Jahr insgesamt kommen.
Richtig. Nach Deinem Sachverhalt ist es so, dass der Minijob ja vom Arbeitgeber abgerechnet wird. Damit sind die Abgaben erstmal erledigt.
Die Honorartätigkeit hat einen zu geringen Umfang, als das z. B. Steuern anfallen.
Einziges Risiko ist, dass die Einnahmen zu hoch werden, um in der Familienversicherung zu bleiben.
Die Grenze ist 425,- Euro im Monat. Bei wechselnden Einkünften 5.100,- pro Jahr geteilt durch 12.
Mir geht es nur darum, dass ich nichts nachzahlen muss, wenn mein gesamtes Einkommen von beiden Jobs in einem Monat die Grenze von 450€ überschritten hat.
Aber so wie ich das jetzt verstanden habe, brauche ich garnicht den monatlichen Betrag von beiden Jobs zusammenrechnen, sondern muss nur schauen, dass ich im Jahr nicht mehr als 5.100 € verdiene? Ob es einmal 650€ im Monat sind ist dabei egal, solange die 5.100€ im Jahr nicht überschritten werden?