Herstellungsbeitrag Schmutzwasser

1 Antwort

Offenbar handelt es sich um eine Anfrage aus Ossi-Land, denn in den meisten Regionen Deutschlands ist diese Abgabe unbekannt.

So wie ich das sehe, sind das Herstellungsaufwendungen, die nicht unter die laut Mietvertrag umlegbaren Kosten der Abwasserbeseitigung fallen dürften. Ich leite das aus einer Analogie zu den in anderen Regionen Deutschlands üblichen Kanalanschlußbeiträgen ab, welche ja auch nicht auf den Mieter im Zuge der NK-Abrechnung umlegbar sind. Rechtsprechung dazu habe ich aber leider auf die Schnelle nicht finden können.

Steuerlich ist diese Abgabe natürlich zu berücksichtigen. Ich würde mir das einfach zu den öffentlichen Abgaben dazu addieren und als Werbungskosten ansetzen.