Hallo,
ich hätte da direkt mehrere Fragen bzgl. der absetzbaren Fahrtkosten als Betriebsausgabe. Zuerstmal einige Grundinformationen:
Einzelunternehmen mit EüR im Nebenerwerb als selbstständiger Kurierfahrer (Pakete), privat PKW wird zur Auslieferung genutzt und ist kein Bestandteil des notwendigen Betriebsvermögens
Ablauf der Tätigkeit:
1. Fahrt Wohnung -> Verteilzentrum (Pakete einladen)
2. Beginn der Paketauslieferung (20-30 Stopps)
3. Fahrt vom letzten Kunden -> Wohnung
ODER
3. Fahrt vom letzten Kunden -> Verteilzentrum (Pakete abgeben, die nicht zugestellt werden konnten) -> Wohnung
Meine Fragen:
1. Nach meinem Verständnis handelt es sich um Einsatzwechseltätigkeit und das Verteilzentrum ist keine Tätigkeitsstätte? Ist dies korrekt?
2. Wie müssen die Fahrten dokumentiert werden? Ist es möglich, die einzelnen Strecken während der Auslieferung
(2) zusammenzufassen? Wenn nein, muss bei jedem Eintrag der Kundenname genannt werden oder reicht die Adresse?
3. Wie sind die einzelnen Abschnitte der Fahrten steuerrechtlich und dokumentationstechnisch zu bewerten:
- Sind die "Hinfahrten zum Verteilzentrum" und die "Rückfahrten vom letzten Kunden" ebenfalls den Betriebsausgaben zuzuordnen oder handelt es sich um "Fahrten zur/von Arbeit" und unterliegen der Entfernungspauschale? z.B.:
1. Fahrt Wohnung -> Verteilzentrum ("Dienstreise" oder "Fahrt zur Arbeit" oder zählt dieser Abschnitt auch zur Einsatzwechseltätigkeit?)
2. Paketauslieferung einzellne Stops (Einsatzwechseltätigkeit oder "Dienstreise")
3. Fahrt vom letzten Kunden -> Wohnung ("Dienstreise" oder "Fahrt zur Arbeit" oder zählt dieser Abschnitt auch zur Einsatzwechseltätigkeit?)
Ich Nutze das integrierte Fahrtenbuch Wiso Steuer-Sparbuch. Dort sind u.a. die Einträge "Dienstreise", "Fahrtätigkeit" und "Einsatzwechseltätigkeit" zu Art der Fahrt auszuwählen.
Besten Dank für Eure Antworten :-)
Der Arbeitgeber darf am Arbeitsplatz aber gesonderte Vorschriften erlassen. So kann er das durchgehende Tragen von Helmen auf dem Betriebsgelände durchaus anordnen. Was hinter dem Werkstor gilt, ist eine andere Frage.