Antwort
So ganz nach vollziehen kann ich diese Sache nicht. Denn selbst wenn noch Heizöl im Tank war, was ja meistens der Fall ist, funktioniert an den Tankwagen ein automatischer Einfüllstop. Und wenn der nicht funktioniert, was sich ja nachweisen lässt, ist die Heizölfirma dafür verantwortlich. Mitverschulden sehe ich hier auf keinen Fall. Im Notfall würde ich einen Anwalt einschalten.