Hauskauf nicht möglich, da fehlende Feuerwehrzufahrt
Hallo. Mein Mann und ich wohnen derzeit in einem kleinen Haus, was auf dem Grundstück meiner Eltern im Garten steht. Meine Eltern wohnen vorne in einem eigenen Haus, Da das Haus nicht mehr das jüngste ist und mittlerweile jede Menge Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen anfallen, und meine Eltern knapp bei Kasse sind, wollten wir das Haus kaufen, es abreißen und ein eigenes Haus auf dem Grundstück bauen. Meine Eltern meinten jedoch, dass wir das Haus nicht kaufen können, da es keine eigene Feuerwehrzufahrt hat und es somit Probleme mit dem Finanzamt etc. geben könnte. Da wir aufgrund der fehlenden Feuerwehrzufahrt keine eigene Hausnummer kriegen würden, könnte das Grundstück nicht geteilt werden. Gibt es denn da keine andere Möglichkeit?
2 Antworten
Wenn das FA irgendwas mit Feuerwehrzufahrten oder Hausnummern zu tun hat, heiße ich von Stund an Dagobert Duck! Was Finanzbeamte als private Meinung geäußert haben sollen, würde im übrigen nicht gelten. Man fragt ja auch nicht in der Dönerbude nach Steuerauskünften.
Ob das Grundstück bebaubar ist oder nicht bebaubar ist, ist eine Frage des öffentlichen Baurechts. Um dazu Auskünfte zu bekommen, begebe man sich entweder zum zuständigen Bauordnungsamt in der Hoffnung, das es da eine Bürgerberatung gibt. Oder aber, man beauftragt einen Architekten. Natürlich kostet der Architekt Geld, dafür erhält man dann aber auch fundierte Auskünfte dazu, welche Art von Gebäude man wo errichten darf. Ich würde Euch an sich letztgenannte Lösung ans Herz legen. Ich habe nämlich den Eindruck, dass bei Euch der Beratungsbedarf besonders hoch ist.
Also vor dem Abriss kann ich nur warnen. Zuvor müssen folgende Punkte geklärt werden: 1. Abrissgenehmigung 2. Neue Baugenehmigung für den Neubau überhaupt möglich (klären via Bauvoranfrage) 3. Bei der Bauleitplanung nach Auflagen fragen bei neuer Baugenehmigung. 4. Können Anschlüsse der Versorger des alten Hauses (Strom, Wasser, Abwasser, Gas) übernommen werden oder müssen diese neu verlegt werden? 5. Teilungserlaubnis möglich? ggf. zuvor beantragen Reihenfolge für Ablauf: 1. Teilungserlaubnis 2. Zusage der Versorger 3. Abrissgenehmigung 4. Baugenehmigung 5. Finanzierung 6. Ausschreibung 7. Abriss 8. Neubau Falls eine der erforderlichen Genehmigungen/Zusagen nicht vorliegt, überlegen, ob nicht ein Teilabriss/Teilneubau möglich ist. (Geht meist wenn es Gründe dafür gibt, z. B. nicht vorhandene Kinderzimmer üblicher Größe bei Kindern)