Handyvertrag - MwSt in der Umsatzsteuervoranmeldung absetzbar?
Hallo,
ich möchte demnächst einen Handyvertrag inkl. Handy abschließen, da mein jetziger Vertrag abläuft. Ich habe mich zum März 2016 selbstständig gemacht. Da meine Handynummer meinen Kunden zwecks Beratung, Bestellung und allgemeinen Fragen zu meinen Geschäftszeiten zur Verfügung steht, würde ich dies gerne auch als geschäftlich einstufen wollen. Da ich aber eine Flatrate im Vertrag habe, möchte ich aus finanziellen Gründen keinen zweiten(privaten) Vertrag separat abschließen wollen.
Das Handy und somit auch die SIM-Karte wird also privat und geschäftlich genutzt. Prozentuelle Angaben kann ich leider nicht machen, da ich nie vorausschauen kann, ob und wie oft sich Kunden melden. Das im Vertrag enthaltene Internet-Volumen wird aber zum größten Teil dafür gebraucht, um auf eBay immer auf dem Stand der Dinge zu sein, sowie Anfragen u.ä. von Kunden schnell bearbeiten zu können.
Zu meiner Frage:
Kann ich jetzt die in der monatlichen Handyrechnung enthaltene MwSt als Vorsteuer geltend machen?
2 Antworten
Die Mobilfunkrechnung betrieblich buchen.
Am Jahresende 50 % der Kosten als Leistungsentnahme buchen.
Damit bleiben 50 % steuermindernd.
Kann man so machen und es stört sich niemand dran, ist strenggenommen aber nicht richtig.
Denn § 12 Nr. 1 schreibt vor, dass ausscheidbare Aufwendungen gar nicht erst in die betriebliche Sphäre eindringen sollen. Damit wäre der Weg, von vornherein nur 50% betrieblich zu buchen, der richtige.
Aber wie gesagt, es hat noch nie jemanden gestört, es so zu machen.
Ein Anteil von jeweils 50 Prozent privat und geschäftlich sollte anerkannt werden.