Antwort
Danke für deine schnelle Antwort.
zu Punkt 1: Okay, dann sollte dies kein Problem sein. Ich nehme an, der Küchenbauer wurde voll durch die Bank ausbezahlt. Lediglich ich zahle jetzt in Raten bei der Bank. Unbar ist also so oder so gegeben.
zu Punkt 2: Es steht zwar nirgendwo explizit drin, wer Rechnungsempfänger sein muss (auch nicht im gesamten Gesetzestext den ich zumindest überflogen habe), jedoch findet man an vielen Stellen den Hinweis, dass es eigentlich nur wichtig ist, dass die Leistung auf dem eigenen Grundstück erbracht werden muss. Von daher denke ich, dass es auch ein anderes Haushaltsmitglied als der Re.-Empfänger einreichen kann.
Vielen Dank,
Beg1nner.