Hallo, wenn es heißt dass etwas bis Herbst gemacht wird, kann es dann auch noch im Herbst erledigt werden? Oder muss es am ersten Herbsttag erledigt sein?

5 Antworten

Das ist IMHO insgesamt äußerst schwammig, da bereits der Begriff 'Herbst' unterschiedliche Definitionen hat. Wenn man eine Frist vereinbaren will, sollte man dies mit einem Kalenderdatum tun, dann hat man dieses Problem nicht.

Meteorologischer Herbst: Beginnt am 01.09., endet am 30.11.

Astronomischer Herbst: Beginnt am 22. oder 23.09., endet am 21. oder 22. Dezember (je nachdem, auf welchen der beiden Tage die Tag- und Nachtgleiche bzw. die Wintersonnenwende fällt).

Eine Zeitangabe in Verbindung mit "bis" schließt den angegebenen Zeitpunkt mit ein.

  • Kündigung bis zum 31.12. => Das Arbeitsverhältnis ist ab dem 01.01. aufgelöst
  • Erledigt bis Freitag => bis zum Ende des Freitags (oder bis Geschäftsschluß) zu erledigen
  • Ferien bis September => September sind noch Ferien, Oktober nicht mehr
  • Schule bis um 12 Uhr => Mit dem Glockenschlag ist die Schule zu Ende

Ich würde daher sagen, dass die Aussage "bis Herbst zu erledigen" den Herbst einschließt.

Will man ausdrücken, dass die Zeitreferenz exklusiv zu verstehen ist, hätte man "vor Herbst zu erledigen" sagen müssen.

Ich habe erst gedacht , die Frage gehört zu der Flut von Fake Fragen , da sie sehr spitzfindig ist

Die Angelegenheit kann über den Verlauf bis zum 1. Brennen der ersten Kerze auf dem Adventskranz erledigt werden , dann ist garantiert W i n t e r


franbeck 
Beitragsersteller
 23.10.2023, 18:17

Das war keine Fake-Frage.

Danke

Danke für die Antwort.

Es heißt bis Herbst 2023.

Also bis Ende Herbst, 22.12.2023

Wenn es geheißen hätte bis zum Herbst wäre es ja noch einigermaßen klar, da wären dann bloß noch kalendarischer und metereologischer Herbstanfang zur Auswahl.

Einfach nur bis Herbst aber kann auch bedeuten, bis einschließlich.

Ist denn wenigstens das Jahr klar? Auch 2024 und 2025 haben ja einen Herbst.