Hallo an alle , ich bin mit denn Nerven am ende meine Nachbarn nehmen meine 4 kinder immer auf wenn die im Garten spielen, Machen dennen sogar angst?
2 Antworten
Du solltest ihn sofort bei der Polizei anzeigen. Was er macht ist strafbar. Möglicherweise ist er auch noch pädophil. Allerdings musst du selbst zur Kamera greifen und sein illegales Filmen dokumentieren, um es beweisen zu können. Sonst steht nur Aussage gegen Aussage.
Gefährlich. Durch unklare Frageformulierungen können solche Antworten wie von Sunshine24de entstehen.
Nachbarn. Also Mehrzahl. Weiblich und/oder männlich? Alter? Was ist mit "aufnehmen" gemeint? Der letzte Satz ist mit einem Fragezeichen versehen. Weshalb? Was sagen deine Kinder dazu?
Bitte klare Formulierungen um falsche Verdächtigungen zu vermeiden.
Warum stehen diese Zeilen unter meinem Beitrag?
Unabhängig davon ist die Aussage komplett falsch. Natürlich darf man hier filmen, dies ist nicht strafbar. Strafbar wäre es nur, wenn man die Aufnahmen selber ins Netz stellt. Dies darf nur die Polizei.
welcher Straftatbestand soll denn erfüllt sein? Fragesteller kann zivilrechtlich vorgehen und die Nachbarn auf Unterlassung verklagen
Das ist die Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Du darfst nicht die Kamera in den Garten deines Nachbarn halten und aufnehmen. Wir sind doch hier nicht in einem Überwachungsstaat 🤦🏻🤦🏻🤦🏻 Natürlich kann sie Strafanzeige stellen. Es ist völlig irrelevant, ob die "Filmaufnahmen" ins Internet hochgeladen werden. Der Garten ist reines Privatgebiet.
Und hier bitte zum Nachlesen:
Die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen ist in Deutschland gemäß § 201a Strafgesetzbuches (StGB) ein Vergehen, das mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden kann.
mir ging es lediglich darum, dass bitte der straftatbestand einmal zitiert wird, da mir die bildaufnahmen nur im falle eines geschützten raumes (wohnung) geläufig waren. die persönlichkeitsrechte ergeben sich aus dem grundgesetz, das war mir schon klar 😂
allerdings sehe ich hier das problem, dass spielende kinder im garten, der für andere öffentlich einsehbar ist, nicht von dieser vorschrift erfasst sind. oder unter welcher nummer würdest du das dort subsumieren?
verletzungen von grundrechten können auch anderweitig geahndet werden, es braucht dafür nicht jedes mal einen straftatbestand.
Der Garten ist Privatgrundstück. Anders wäre das, wenn der Garten leer ist und er die Blumen filmt. Aber die spielenden Kindern sind definitiv tabu. Dazu gibt es bereits Urteile (EuGH) 2014 in einem Grundsatzurteil (C-212/13). Denn fremde Personen dürfen nur aufgenommen werden, wenn sie dem ausdrücklich zugestimmt haben.
Ja, das hat auch alles so seine Richtigkeit. Mir ging es nur darum, dass ich hier einen Unterlassungsanspruch sehe aufgrund der Verletzung des Persönlichkeitsrechts, keinen Straftatbestand laut StGB. Verboten ist es natürlich trotzdem aufgrund der von dir gemachten Ausführungen!
https://www.klugo.de/blog/videoueberwachung-durch-nachbarn
Wer solche Nachbarn hat, braucht auch keine Feinde mehr
Aufnehmen im Sinne von Filmaufnahmen ist grundsätzlich ein strafbarer Eingriff in die Privatsphäre. Du kannst nicht das Vorgehen in Nachbars Garten filmen, egal mit welchen Beweggründen. Da spielt auch das Geschlecht keine Rolle.