Halbwaisenrente vom Landesverwaltungsamt, trotz eheähnlicher Gemeinschaft und Kind?
Hallo ihr lieben Experten,
ich habe folgendes Problem:Ich bekomme Halbwaisenrente vom Landesverwaltungsamt (nicht von der Rentenversicherung), weil mein verstorbener Vater Beamter war (Polizist).
Diese Halbwaisenrente wird ja wie ein Gehalt betrachtet, wenn ich selbst also zu viel verdiene, fällt sie ja weg oder wird gekürzt. Da ich studiere, ist dies momentan nicht mein Problem :D
Allerdings wohne ich nun mit meinem Freund zusammen, der ein Bruttoverdienst von über 3400 € mtl. hat. Ist es rechtens, dass ich meine Halbwaisenrente noch bekomme? Oder dürfte ich sie gar nicht mehr bekommen, weil wir zusammen wohnen??Wann ist man eigentlich eine eheähnliche Gemeinschaft und hat das eine Auswirkung auf meinen Anspruch auf die Halbwaisenrente?
Meine nächste Frage wäre, was passiert, wenn wir nun planen ein Kind zu bekommen? Schlimm wäre es natürlich, dass wenn ich schwanger bin, mir plötzlich gesagt wird, dass ich die Rente nicht mehr bekomme .. deswegen möchte ich mich vorher absichern!!
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!!!!!!
Herzliche Grüße...
Anonym :)
2 Antworten
Ja guten Tag ! ;-))
Schön , dass du mal eine Frage bei uns stellst !
Wie alt bist du ?? Bist du noch berechtigt ??
Ich zitiere mal :
"Waisengeld
Halbwaisen erhalten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 12 Prozent, Vollwaisen 20 Prozent des Ruhegehalts des Verstorbenen. Ist der überlebende Elternteil einer Halbwaise nicht witwen- oder witwergeldberechtigt, wird Vollwaisengeld gezahlt. Vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr ist das Waisengeld von einem Antrag der Waisen und davon abhängig, dass nach dem Kindergeldrecht dem Grunde nach ein Anspruch auf Kindergeld gegeben ist."
Hat denn schon mal einer der Beamten diese Konstellation überprüft ? Oder ist das wie in Griechenland , "Was ich habe habe ich" ? Ich will es behalten . ;-)
Entschuldigung , aber wenn der Anspruch auf Kindergeld besteht , kann auch der Anspruch deiner HW Rente bestehen .
Gruß Z... .
Hallo, ein Halbwaisengeld (nicht -rente) ist deshalb eben nicht wie Gehalt, denn Gehalt fällt nicht weg.
Zusammenziehen schadet nicht, Kind bekommen auch nicht, aber wie Zitterbacke schon geschrieben hat, gibt es das Waisengeld nicht ewig. Alter und Ausbildungsstatus z.B. müssen stimmen.
Viel Glück
Barmer