Grunderwerbsteuer bei Schenkung wegen Abfindung und Wohnrecht!?
Ich habe ein Haus von meiner noch lebenden Großmutter geschenkt bekommen. Mein nicht verheirateter Lebenspartner erhielt ebenfalls einen Teil. Wir beide sind jeweils innerhalb des Schenkungsfreibetrages geblieben. Es fällt also keine Schenkungssteuer an. Da ich kein Erbe bin, haben wir den eigentlichen, zukünftigen Erben vorzeitig und freiwillig einen Pflichtteilsergänzungsanspruch ausgezahlt. Dieser taucht im Übertragungsvertrag als Abfindung auf. Zusätzlich wurde dem Schenker ein Wohnrecht eingeräumt. Mein Lebenspartner soll nun jedoch laut Finanzamt für seinen Anteil eine Grunderwerbsteuer entrichten, die an der Höhe des jährlichen Wohnrechtwertes und der freiwilligen Abfindung bemessen wurde. Hätten wir also die zukünftigen Erbberechtigten nicht involviert, wäre der Steuerbetrag deutlich günstiger ausgefallen. Für mich soll aber angeblich keine Grunderwerbsteuer anfallen. Hat das Finanzamt nun recht oder vertun die sich auch mal?
1 Antwort
Hi Enno, meine Frage bezieht sich natürlich eher darauf, ob es richtig ist, dass mein Lebenspartner diese Steuern zu entrichten hat. Denn das konnte mir mein Steuerberater nicht 100% bestätigen und noch nicht mal mein Notar. Wem soll ich da also vertrauen!?