Grunderwebsteuer bei Auszahlung von Erbansprüchen?

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Grundsätzlich unterliegt der Verkauf von Grundstücken zwischen Geschwistern der Grunderwerbsteuer.

Aber für den von dir beschriebenen Fall hält § 3 Nr. 3 GrErwSt eine Ausnahme parat:

"Von der Besteuerung sind ausgenommen:
...
3. der Erwerb eines zum Nachlaß gehörigen Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses."

Das bedeutet, der Erwerb muss im Zusammenhang mit der Teilung des Nachlasses stehen. Ein Verkauf nach vielleicht fünf Jahren dürfte dieses Kriterium sicherlich nicht mehr erfüllen.