Gold verkaufen, Steuern?
Hallo liebe Community, eine Frage die mich schong lange interessert:
Wenn man z.B. einen Goldbarren verkauft, muss man ja nach 1 Jahr Haltefrist keine Steuern zahlen. Bloss wie weist man nach, seit wann man das Teil besitzt? Z.b. hat mein Opa Goldbarren im Schließfach, das ist seit Jahrzehnten sein Notgroschen, aber dafür gibts natürlich keine Kaufquittung oder ähnliches. Wenn man es ohne Anschaffungsnachweis verkauft, muss man dann automatisch Steuern zahlen?
Ach ja und noch was: Jetzt hab ich (nur mal theoretisch) einen Barren und einen Anschaffungnachweis dazu (z.B. Rechnung vom Goldhänderl oder so). Wenn ich das verkaufe, woher weiss man denn dass es genau dieser Goldbarren ist? Der wird ja wohl kaum mit Seriennummer im Anschaffungsnachweis stehen... könnte ja ein gerade gekaufter sein, der Nachweis aber uralt!
Vll. weiss ja jdm. bescheid über solche "Luxusprobleme" ;-)
Liebe Grüße! S.
2 Antworten
Der hier präsentierte Sachverhalt zeigt deutlich, wieso oftmals lieber ein Verkauf von Gold und anderen Wertgegenständen von Privat an Privat angestrebt wird. Da läuft das Geschäft bar und ohne Aufzeichnungen.
Das mit dem Goldbarren des Opas kann so einige Tücken haben. Was, wenn der Opa erst vor wenigen Jahren verstorben ist und der Goldbarren in keiner Erbschaftsteuererklärung auftaucht. Dann wäre diese Herkunftsbehauptung das klassische Eigentor.
Aber auch wenn man den Goldbarren selber gekauft hat, müßte man das Geld dafür ja irgendwo her genommen haben. Hoffentlich war das Einkommen immer ausreichend.
Hm verstehe. Aber ich frag nochmal ganz konkret: Sagen wird, ich möchte einen 250g Barren ohne Herkunftsnachweis verkaufen. Wie läuft das ab? Muss der Käufer das dem Finanzamt melden und die melden sich bei mir? Wenn ich mir den Barren selber gekauft hab vor Jahren, reicht denen diese Aussage falls mein Einkommen dazu passt oder bin ich das quasi in der Beweispflicht?
Weil wohl die Seriennummer des Barrens auf der Rechnung steht?
Und wenn der Barren nun aus dem Toplitzsee ist?