Hausverkauf Steuern Verjährung
Wenn man ein Haus verkauft, fallen ja bekanntlich Steuern an. Wie lange kann der Staat diese einfordern?
2 Antworten
fallen ja bekanntlich Steuern an
Wenn das als Tatsache angesehen wird, dann stellt sich Deine Frage nach der Verjährung zu Recht. Da aber in D von jedem Grundstücksverkauf eine Kopie des Vertrages an das Finanzamt geht und dort die Steuerpflicht geprüft wird, ist die Wahrscheinlichkeit der Verjährung der Steuerschuld äußerst gering und die Wahrscheinlichkeit für einen steuerfreien Vorgang sehr hoch.
Lies bitte hierzu die Grundlagen für die Steuerpflicht bzw. -freiheit beim Grundstücksverkauf (mit oder ohne Haus):
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-13460.xhtml?currentModule=home
Unterstellen wir Deinem Ausnahmefall eine besondere Schwere der Hinterziehung, dann ist er nach 10 Jahren verjährt. Wäre es eine vorsätzliche Steuerhinterziehung und fahrlässige Steuerverkürzung, wären sie nach 5 Jahren verjährt.
Salty: Werden fällige Steuern nicht gezahlt, erwirkt die Vollstreckungsbehörde einen vollstreckbaren Titel, der auch die Säumniszuschläge beinhaltet. Der Titel gilt 30 Jahre lang. In dieser Zeit kann gegen den Steuerschuldner bis zur völligen Tilgung vollstreckt werden.